Unterhaching: Autofahrer gibt bei Kontrolle falschen Urin ab

Weil er bei der Polizeikontrolle so fröhlich war, wurden Beamte bei einer Routinekontrolle stutzig. Als der Mann dann auch noch äußerst schnell Urin abgab, war er vollends verdächtig. Zu Recht, wie sich herausstellte: Er stand unter Drogeneinfluss.
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Bei der Polizeikontrolle war der Unterhachinger äußerst fröhlich - und verdächtig.
dpa Bei der Polizeikontrolle war der Unterhachinger äußerst fröhlich - und verdächtig.

Unterhaching - Normalerweise werden Autofahrer bei Polizeikontrollen leicht nervös, zumindest angespannt sind die meisten. Nicht so in diesem Fall: Ein 19-jähiger Unterhachinger wurde bei einer Routinekontrolle angehalten. Die Beamten wurden schon stutzig, als sie ihn baten, aus seinem Auto auszusteigen.

Der Mann reagierte äußerst fröhlich und gut gelaunt, zudem schwankte er stark - ein Hinweis auf Drogen. Der Unterhachinger stimmt sofort einem freiwilligen Drogentest zu. Doch hier beging der junge Mann die nächste Auffälligkeit: Da der Urintest sehr schnell von statten ging, und noch dazu negativ verlief, blieb der Autofahrer verdächtig.

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Die Beamten hegten den Verdacht, dass der Mann eventuell auf eine mögliche Urinabgabe vorbereitet gewesen ist. Und sie behielten Recht. Der 19-Jährige wurde durchsucht, und in der Hose des Mannes fanden die Polizisten einen sogenannten Fremd-Urin-Beutel.

Mit Fremdurin unterwegs

Diese Beutel sind im Internet bestellbar und lassen sich unauffällig in der Unterhose tragen. Zudem fanden die Polizisten Augentropfen, die für eine normale Augenbewegung sorgen sollten. Mit diesen Tatsachen konfrontiert, gab der 19-Jährige zu, kurz vor der Fahrt Marihuana konsumiert zu haben.

Daraufhin nahmen sich die Beamten auch den Mitfahrer des Mannes vor. Bei ihm und in den Taschen des Fahrers fanden sie geringe Mengen der Droge. Sie wurden ihnen genauso wie der Führerschein und die Autoschlüssen abgenommen.

Beide Männer wurden wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt, beim 19-Jährigen wurde zudem noch eine Blutabnahme in der Rechtsmedizin veranlasst. Er wurde noch wegen des Verkehrsverstoßes angezeigt, da er ein Fahrzeug führte, obwohl er in Folge des Genusses von berauschenden Mitteln dazu nicht in der Lage war. Nach der Anzeigenbearbeitung wurden die beiden Täter wieder entlassen.

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