Tödlicher Unfall in Unterhaching: Kleintransporter überfährt Fußgängerin (79) rückwärts

In Unterhaching hat ein Kleintransporter beim Rückwärtsfahren eine Frau erfasst – die 79-jährige verstarb noch an der Unfallstelle.
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Trotz sofort eingeleiteter Erster Hilfe und Reanimationsmaßnahmen verstarb die Frau noch an der Unfallstelle. (Symbolbild)
Trotz sofort eingeleiteter Erster Hilfe und Reanimationsmaßnahmen verstarb die Frau noch an der Unfallstelle. (Symbolbild) © Andreas Gebert/dpa

Unterhaching - Die Münchner Verkehrspolizei ermittelt: Bei einem Unfall in Unterhaching im Landkreis München ist am Montag eine 79-jährige Frau tödlich verletzt worden.

Unterhaching: Rückwärts fahrender Kleintransporter erfasst Fußgängerin

Nach Angaben der Polizei war ein 23-Jähriger aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen gegen 10.30 Uhr mit einem Mercedes-Kleintransporter auf der Jahnstraße rückwärts gefahren, als die Frau dort zu Fuß unterwegs war.

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Weil es dort keinen Gehweg gebe, habe die Frau aus dem Landkreis München die Straße benutzt, die Jahnstraße sei zudem mit Verkehrszeichen "verkehrsberuhigter Bereich" beschildert, so die Polizei.

Unterhaching: Schwer verletzte Frau stirbt noch an der Unfallstelle

Der 23-Jährige erfasste beim Fahren mit dem Heck seines Kleintransporters die 79-Jährige, die dabei schwer verletzt wurde. Trotz sofort eingeleiteter Erster Hilfe und Reanimationsmaßnahmen – unbeteiligte Zeugen waren gleich helfend zur Stelle, der Rettungsdienst übernahm dann – starb die Frau noch an der Unfallstelle.

Der Fahrer des Kleintransporters erlitt einen Schock und musste ebenso wie die Ersthelfer von Mitarbeitern eines Kriseninterventionsteams betreut werden.

Die Jahnstraße war für etwa drei Stunden komplett gesperrt, die Staatsanwaltschaft ordnete ein unfallanalytisches Gutachten durch einen Sachverständigen an.

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3 Kommentare
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  • kartoffelsalat am 10.10.2023 16:26 Uhr / Bewertung:

    Nach meiner Wahrnehmung ist jeglicher Wirtschaftsverkehr in Augen von Polizei & Verkehrsüberwachung generell von der StVO befreit. Daher kann man dem jungen Mann hier bestimmt keinen Vorwurf machen.

  • OLGI am 10.10.2023 15:52 Uhr / Bewertung:

    §9 StVO: "Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim (...) beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen."

  • Knoedel am 10.10.2023 18:51 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von OLGI

    Sehr schön erklärt.
    Damit ist allen Beteiligten schon mal gut geholfen.
    Und das einem Menschen mal ein menschliches Versagen passiert ist natürlich zu 1000% unentschuldbar.
    Nicht auszudenken wenn das im Mittelalter passiert wäre.

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