Starnberg: Geldstrafen im Prozess um tödlichen Ruderunfall

Wie misst man Schuld zu, wenn ein Fehler ein Kind das Leben kostet? Das Amtsgericht Starnberg musste diese Frage nun im Fall des Todes eines 13-Jährigen beim Rudertraining beantworten.
AZ/dpa |
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Die Angeklagten (Erster und Dritter von links) sitzen mit ihren Verteidigern vor dem Start der Verhandlung im Gerichtssaal des Amtsgerichts Starnberg,
Die Angeklagten (Erster und Dritter von links) sitzen mit ihren Verteidigern vor dem Start der Verhandlung im Gerichtssaal des Amtsgerichts Starnberg, © Christof Rührmair/dpa

Starnberg - "Das war ein Fehler - und dieser Fehler hat den Leo das Leben gekostet." Dieser Satz von Richterin Karin Beuting fasst den Prozess um den Tod eines 13-Jährigen beim Rudertraining zusammen.

"Wir wissen nicht viel", sagt Richterin Beuting in der Urteilsbegründung

Am Montag ist die Verhandlung mit Geldstrafen für die zwei angeklagten Trainer zu Ende gegangen: Weil sie den Jungen im April 2015 auf dem Starnberger See nicht ausreichend beaufsichtigten und er abseits der Gruppe ertrank, verurteilte das Amtsgericht Starnberg die beiden Männer zu je 90 Tagessätzen zu 30 Euro.

Zwei junge Männer tragen kurz vor dem Start eines weiteren Verhandlungstages im Prozess um den Tod eines 13-Jährigen bei einem Ruderunfall T-Shirts, mit denen sie ihre Unterstützung für den toten Jungen ausdrücken sollen.
Zwei junge Männer tragen kurz vor dem Start eines weiteren Verhandlungstages im Prozess um den Tod eines 13-Jährigen bei einem Ruderunfall T-Shirts, mit denen sie ihre Unterstützung für den toten Jungen ausdrücken sollen. © Christof Rührmair/dpa

"Wir wissen nicht viel", sagte Beuting in ihrer Urteilsbegründung. Die Beweisaufnahme hatte bei weitem nicht alle Abläufe am Tag des Unfalls klären können. Am Ende bleibe aber der Vorwurf, dass die beiden Trainer den 13-Jährigen nicht ausreichend beaufsichtigt hätten, befand die Richterin.

Betreuer ließen 13-jährigen Ruderer aus den Augen

Es habe durch verschiedene Umstände eine erhöhte Gefährdung gegeben, sagte sie in Richtung der Angeklagten. "Was ich Ihnen ankreide ist, dass trotz dieser erhöhten Gefährdung so lange nicht geschaut wurde."

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Der 13-Jährige hatte eigentlich abseits der Gruppe am Ufer trainieren sollen. Er war aber aus ungeklärten Gründen auf den See hinaus gefahren, ins Wasser geraten und im kalten See ertrunken. Die Trainer kümmerten sich währenddessen an anderen Stellen des Sees um andere Schüler. Natürlich könne man nicht jede Sekunde hinschauen, doch der Zeitraum, in dem das Unglück passiert sei, sei zu lange gewesen, befand die Richterin.

Prozess um tödlichen Ruderunfall: Urteil  noch nicht rechtskräftig

Ein solcher Fehler, dass man nicht über Konsequenzen nachdenke, könne im Prinzip jedem passieren, sagte Beuting. Doch die Folgen seien nicht wiedergutzumachen. Bei ihrer Entscheidung hatte sie auch berücksichtigt, dass zwischen Unfall und Urteil sechs Jahre vergangen sind. Das habe auch die Angeklagten belastet. Bei einem schnelleren Urteil hätte Beuting zufolge durchaus auch eine Freiheitsstrafe im Raum gestanden.

Zudem rechnete die Richterin den Männern ihr Geständnis und Bedauern sowie ihr ehrenamtliches Engagement an und berücksichtigte bei der Höhe der Tagessätze bereits geleistete Zahlungen der Angeklagten an gemeinnützige Organisationen von rund 10.000 beziehungsweise 35.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eltern des toten Jungen kämpften jahrelang um den Prozess

Die Verteidigung hatte zuvor die Einstellung des Verfahrens beziehungsweise Freispruch für ihre Mandanten gefordert. Hintergrund des Antrags auf Einstellung war der lange Weg zum Prozess: Ursprünglich war die Anklage am Landgericht München erhoben worden, das ans Amtsgericht verwies. Dort wurde der Prozess gegen Geldauflagen eingestellt. Staatsanwaltschaft und die Nebenklage legten Beschwerde ein, das Landgericht hob die Einstellung auf und schickte das Verfahren zurück nach Starnberg.

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Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe mit 50 beziehungsweise 70 Tagessätzen gefordert, sie aber mit 500 beziehungsweise 100 Euro deutlich höher angesetzt. Die Nebenklage hatte kein konkretes Strafmaß gefordert, den Vorschlag der Staatsanwaltschaft aber als zu niedrig zurückgewiesen.

"Ihnen haben wir unseren Sohn anvertraut"

Die Mutter des 13-Jährigen hatte den Angeklagten am Montag schwere Vorwürfe gemacht: "In unseren Augen haben Sie beide Leo auf dem Gewissen", sagte die Nebenklägerin am Montag mit leiser, erstickter Stimme. "Ihnen haben wir unseren Sohn anvertraut", betonte sie. Die Männer hätten die Pflicht gehabt, das Training so zu gestalten, dass es kein Risiko gebe. Stattdessen hätten sie den 13-Jährigen bei gefährlichen Bedingungen alleine gelassen.

Auch die Anwältin der Nebenklage war in ihrem Plädoyer auf das Alleinlassen eingegangen. Der 13-Jährige sei ganz alleine gewesen, als er ins Wasser geriet und bemerkte, wie kalt und tödlich es war und beim "verzweifelten Kampf, wieder ins Boot zu kommen", sagte sie. "Und er war alleine, hohes Gericht, als er schließlich aufgeben musste und ertrunken ist."

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4 Kommentare
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  • tutwaszursache am 14.07.2021 11:37 Uhr / Bewertung:

    Was ich nicht verstehe: woher kommen die so deutlich unterschiedlichen Ansetzungen der jeweiligen Tagessätze?

  • Witwe Bolte am 13.07.2021 10:58 Uhr / Bewertung:

    Eine mickrige Geldstrafe, obwohl beide Angeklagte Akademiker sind mit angesehenen Berufen.

  • katzenfliege am 12.07.2021 19:50 Uhr / Bewertung:

    Ein erbärmliches Urteil. Die Justiz gibt mal wieder ein schlechtes Bild ab.

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