Sieber-Prozess: Watschn für das Ministerium
München - Es geht vorläufig "nur" um 46.000 Euro. So viel Schaden entstand der Großmetzgerei Sieber in Geretsried laut ihrem Insolvenzverwalter Josef Hingerl, nachdem das Verbraucherschutzministerium im Mai 2016 eine Warnung für Sieber-Produkte veröffentlicht hatte. Die Abnehmer schickten danach Fleisch zurück.
Doch es kam noch schlimmer. Die Behörden untersagten dem Betrieb die weitere Produktion. Kurz darauf musste das Unternehmen Insolvenz anmelden. Eine Watschn erster Güte fürs Ministerium gab’s am Mittwoch vom Richter. Frank Tholl kritisierte, dass in der Verbraucherwarnung damals auch von behördlichen Maßnahmen gegen die Firma die Rede sei.
Das gehöre in eine solche Warnung aber nicht hinein. Ähnliche Fehler habe es auch in einem anderen Fall gegeben. Er hoffe, dass es dem Verbraucherschutzministerium mal gelänge, eine rechtmäßige Warnung herauszugeben.
Chancen auf Schadenersatz stehen gut
Auch sonst stehen die gerichtlichen Chancen des Klägers Hingerl auf Schadenersatz im am Mittwoch verhandelten Fall offenbar gut. Die Grenzwerte für Listerien seien nicht überschritten worden, argumentieren die Kläger. In einem Fall sei der falsche Maßstab von der Behörde herangezogen worden.
Die Vertreter des Ministeriums wehren sich. Zum einen habe das Verwaltungsgericht das Produktionsverbot bestätigt, zum anderen müsse die Behörde auch handeln, wenn die Grenzwerte nicht überschritten werden, aber trotzdem der Verdacht auf Gesundheitsschädigungen besteht.
Kläger will zwölf Millionen vom Freistaat
Es habe Krankheitsfälle gegeben, die Produkte der Metzgerei standen aufgrund der Bakterien-Funde im Verdacht, die Ursache dafür zu sein. Hingerl hält dagegen: "Es gibt überall Listerien. Dem Verordnungsgeber geht es um die Begrenzung." Die Klage von Mittwoch ist nur die Spitze des Eisbergs. Auf zwölf Millionen Euro will Hingerl den Freistaat verklagen. Das Produktionsverbot war seiner Meinung nach unrechtmäßig.
Doch eine solche Klage kostet Geld, viel Geld. Zu viel für die Insolvenzmasse. Hingerl hofft, da mit Prozesskostenhilfe in der Sache nicht zu rechnen ist, auf Crowdfunding.
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