S-Bahn-Unfall bei Schäftlarn: Bisher keine Anklage gegen Lokführer absehbar

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft München I wird weiter gegen einen der beiden Lokführer wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, noch stehen aber die Ergebnisse eines Gutachtens aus.
von  AZ/dpa
Die aufeinander geprallten S-Bahnen an der Unfallstelle in der Nähe des Bahnhofes Ebenhausen-Schäftlarn. (Archivbild)
Die aufeinander geprallten S-Bahnen an der Unfallstelle in der Nähe des Bahnhofes Ebenhausen-Schäftlarn. (Archivbild) © Matthias Balk/dpa

Schäftlarn - Keine vier Monate vor dem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen hatte es bei der Kollision zweier Züge im rund 60 Kilometer entfernten Schäftlarn einen Toten gegeben.

S-Bahn-Unglück bei Schäftlarn: Noch keine Anklage gegen Lokführer 

In diesem Fall wird weiter gegen einen der beiden Lokführer wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I mitteilte.

Der Lokführer könnte bei der Abfahrt am Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn Richtung München ein Haltesignal missachtet haben. Doch noch sei offen, ob es überhaupt zu einer Anklage kommt, sagte die Sprecherin. "Die Erhebung einer Anklage steht derzeit daher nicht bevor." Der "Münchner Merkur" hatte darüber berichtet.

S-Bahn-Unglück bei Schäftlarn: Gutachten beauftragt, aber noch nicht fertig

"Maßgeblich für den Fortgang der Ermittlungen ist ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten. Das Gutachten wurde in Auftrag gegeben, es wurde jedoch bislang nicht fertiggestellt", erläuterte die Sprecherin weiter.

"Erst wenn das Gutachten vorliegt und hier geprüft werden kann, ist absehbar, wie lange die Ermittlungen noch andauern werden und zu welchem Ergebnis sie gelangen." Erst dann könne auch beurteilt werden, ob ein strafbares Verhalten vorliege und welche Straftatbestände gegebenenfalls erfüllt sind.

Bei dem Zusammenstoß zweier S-Bahnen auf der eingleisigen Strecke am 14. Februar waren ein junger Mann getötet und 18 Menschen verletzt worden, sechs von ihnen schwer.

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