Richter entscheidet den Riesenstreit um eine Zwergziege

Ziegenbock Hui Buh darf nicht zurück zu seinen früheren Haltern in Unterföhring. Diewollen kämpfen: "Aufgeben werden wir definitiv nicht."
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Elisabeth Anders (rechts) und Tochter Magdalena Anders zeigen ein Bild vom Ziegenbock "Hui Buh". Die Familie hatte das Tier Zuhause aufgepäppelt, bis es wegen nicht artgerechter Haltung beschlagnahmt wurde.
Matthias Balk/dpa Elisabeth Anders (rechts) und Tochter Magdalena Anders zeigen ein Bild vom Ziegenbock "Hui Buh". Die Familie hatte das Tier Zuhause aufgepäppelt, bis es wegen nicht artgerechter Haltung beschlagnahmt wurde.

München/Unterföhring - Zwergziegenbock Hui Buh bleibt, wo er ist, und darf nicht zurück zu der Unterföhringer Familie, die ihn mit der Flasche aufgezogen hat. Das hat das Verwaltungsgericht gestern entschieden.

Die Klage von Magdalena Anders (29), die den Bock zurück wollte, wurde abgewiesen. Das Landratsamt München hatte ihr den Zwergziegenbock wegen nicht artgerechter Haltung weggenommen und dem Gnadenhof auf Gut Streiflach in Germering übereignet.

Die Familie hatte den Ziegenbock mit der Flasche aufgezogen, weil er von seiner Mutter nicht angenommen wurde. Er schlief bei Magdalena Anders im Bett und fuhr auf dem Beifahrersitz im Auto mit.

Elisabeth Anders (rechts) und Tochter Magdalena Anders zeigen ein Bild vom Ziegenbock "Hui Buh". Die Familie hatte das Tier Zuhause aufgepäppelt, bis es wegen nicht artgerechter Haltung beschlagnahmt wurde.
Elisabeth Anders (rechts) und Tochter Magdalena Anders zeigen ein Bild vom Ziegenbock "Hui Buh". Die Familie hatte das Tier Zuhause aufgepäppelt, bis es wegen nicht artgerechter Haltung beschlagnahmt wurde. © Matthias Balk/dpa

Fall Hui Buh: Tierhaltungsverbot für die Klägerin

Aus Sicht der 29-Jährigen und deren Mutter Elisabeth, 55, ging es nicht anders. Hui Buh habe nicht mit anderen Ziegen zusammenleben wollen. "Sie durften damals gar keine Tiere mehr halten", sagte Richter Dietmar Wolff zu der Klägerin.

Seit einem guten halben Jahr besteht aufgrund früherer Beanstandungen ein Tierhaltungsverbot für die Klägerin. Auf den Vorschlag der Frauen, der Vater der Klägerin könne doch die Haltung des Tieres übernehmen, ging das Gericht nicht ein.

Ein weiterer Grund für die Klageabweisung: Es fehle ein fachliches Gutachten zum Tierwohl. Der Richter: "Es ist in diesem Verfahren nirgendwo vorgelegt worden, dass es besser war, das Tier einzeln zu halten."

Magdalena Anders: "Hiu Bugh ist nicht ersetzbar"

Der Richter sagte, dass die Maßnahme, die Ziege wegzunehmen, zwar hart gewesen sei, aber eben rechtlich in Ordnung. Die Reaktion von Magdalena Anders auf das Urteil: "Ich kann die Entscheidung nicht verstehen."

Sie will kämpfen: "Wir schauen, was wir machen können, aber aufgeben werden wir definitiv nicht. Wir werden alles versuchen." Denn: "Hui Buh ist nicht ersetzbar."

Anders' Anwältin über deren Chancen: "Ganz hoffnungslos ist es nicht, aber die Aussichten sind nicht so gut."

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