Reisebüro im Umland: So schwierig ist die Situation

Ein Reiseunternehmer aus dem Kreis Starnberg kämpft in der Corona-Krise ums Überleben und fühlt sich vom Freistaat Bayern im Stich gelassen.
Rosemarie Vielreicher |
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Matthias Selmer, Reiseunternehmer aus dem Kreis Starnberg.
privat Matthias Selmer, Reiseunternehmer aus dem Kreis Starnberg.

Starnberg/München - Matthias Selmer verwirklicht Urlaubsträume. Zusammen mit seiner Frau führt er ein kleines Reisebüro im Kreis Starnberg. Die Corona-Krise trifft die beiden jetzt mit voller Wucht. Wie es ihm gerade geht? "Fragen Sie lieber nicht", sagt er am Dienstag der AZ. Sie stünden schon nahezu vor der "Kapitulation", fügt er an.

Davon abgesehen, dass er noch Provisionen aktueller Reisen zurückzahlen müsse, sieht er auch für Sommer- und Herbstreisen in diesem Jahr keine Chance. "Ich denke, zu 90 Prozent wird dieses Jahr ein Totalausfall." Die Angst vor der Insolvenz quält das Ehepaar immer mehr.

Selmer ist auch enttäuscht von der bayerischen Regierung. Stichwort: Corona-Soforthilfen. Für den Unternehmer ergibt sich folgendes Bild: Bayern hat am Anfang ein Programm zur Hilfe präsentiert, Kleinunternehmen bis zu fünf Mitarbeitern sollten schnell und unbürokratisch 5.000 Euro bekommen.

Matthias Selmer, Reiseunternehmer aus dem Kreis Starnberg.
Matthias Selmer, Reiseunternehmer aus dem Kreis Starnberg. © privat

Reiseunternehmer Selmers: "Schwierig, schnell an das Geld zu kommen"

In diese Gruppe fallen die Selmers. Gleich am ersten Tag um 5.30 Uhr, als die Beantragung möglich war, hat er das Formular ausgefüllt. Das Geld hat er auch erhalten, nach zwölf Tagen, sagt er der AZ. Er wisse aber auch, dass andere Betroffene noch warten. "Es ist schwierig, schnell an das Geld zu kommen", so seine Einschätzung.

Das ist aber noch längst nicht seine ganze Kritik. Denn kurz nach dem Schnellschuss aus Bayern hat sich der Bund eingeschaltet und seinerseits 9.000 Euro für die kleinen Unternehmen wie sein Reisebüro in Aussicht gestellt. Zusammen ergäbe das 14.000 Euro, so rechnet jedenfalls Selmer.

Für ihn überlebenswichtiges Geld. 5.000 Euro mehr oder weniger könnten aus seiner Sicht nämlich sehr wohl entscheidend sein, ob man als kleiner Unternehmer weitere ein oder zwei Monate durchhalten kann.

Corona-Hilfen werden verzahnt und nicht addiert

Das Problem: Die beiden Hilfen werden verzahnt und aufgerechnet. Das bestätigt der AZ am Dienstag eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. Eine doppelte Förderung ist nicht möglich.

Minister Hubert Aiwanger (FW) hatte am Montag mitgeteilt: "Die Bayerische Staatsregierung stockt das Soforthilfeprogramm Corona für kleinere und mittlere Unternehmen deutlich auf. Nach der Einigung mit dem Bundeswirtschaftsministerium, das nun die Förderung für Soloselbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu zehn Beschäftigten übernimmt, stellt der Freistaat zusätzliche Hilfen für Unternehmen zwischen elf und 250 Mitarbeitern zur Verfügung."

Im Detail heißt das: Die Hilfen für Firmen mit bis zu fünf Mitarbeitern belaufen sich jetzt auf 9.000 Euro vom Bund, für Firmen mit bis zu zehn Erwerbstätigen: 15.000 Euro (Bund). Die Sprecherin des Wirtschaftsministerium zur AZ: "Die 'großen' Firmen bleiben bei Bayern." Solche mit elf bis zu 50 Erwerbstätigen können bis zu 30.000 Euro erhalten, und solche mit bis zu 250 Mitarbeitern 50.000 Euro.

Corona-Krise: "Anträge können jetzt aufgestockt werden"

Ob Bayern bisher geleistete Hilfen vom Bund zurückerstattet bekommt, konnte die Sprecherin der AZ am Dienstag nicht beantworten. Wer wie Selmer schon einen Antrag auf Hilfe aus Bayern gestellt hat, kann seit Dienstag einen Aufstockungsantrag stellen.

Der Reisebüro-Inhaber ist zwar an sich dankbar, dass er mehr Hilfe bekommt, aber er findet, es sieht jetzt so aus, als würde Bayern für ihn aufstocken. Dabei ist es der Bund. Dazu kommt: Das Bundeswirtschaftsministerium schreibt auf seiner Seite: "Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich."

In Bayern kommt dies aber nicht zum Tragen. In einem Dokument des Wirtschaftsministeriums aus Baden-Württemberg heißt es dagegen zum Beispiel, dass "eine Kumulierung mit sonstigen staatlichen Hilfen (insbesondere solchen des Bundes) (...) im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben insoweit möglich ist, als ein Liquiditätsengpass oder Umsatzeinbruch der sonstigen Hilfen weiterhin oder wieder besteht".

Selmer sagt: "Im grundsätzlichen Tenor bin ich dankbar für jede Hilfe, aber etwas enttäuscht, dass Unternehmen in Bayern schlechter gestellt werden."

Lesen Sie hier: Söder - 60 Milliarden Euro für Bayern-Schirm beschlossen

 

 

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