Polizist sucht Suizidgefährdeten - und verletzt sich schwer

Die scherzhafte Suizidankündigung eines 34-jährigen Mannes endete am Montagabend mit einem tragischen Unfall. Ein Polizeibeamter fiel durch das Dach einer Lagerhalle fünf Meter in die Tiefe - und liegt nun schwerverletzt im Krankenhaus.
Bernhard Lackner |
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Kirchheim - Zwei Streifenwagenbesatzungen der Polizeiinspektion 27 (Haar) und er Polizeiinspektion 25 (Trudering-Riem) sind am Neujahrstag abends gegen 21 Uhr von der Einsatzzentrale zu einem Anwesen in Heimstetten geschickt worden.

Eine Frau hatte kurz zuvor den Polizeinotruf verständigt, weil ihr Freund (34) Andeutungen gemacht hatte, dass er sich das Leben nehmen wolle.

Die Polizisten klingelten. Aus der Wohnung hörten sie ein leises Winseln. Die Polizisten brachen die Tür auf. In einem Zimmer saß ein Hund, von seinem Besitzer fehlte dagegen jede Spur.

Weil das Wohnzimmer verschlossen war, brachen die Polizisten auch diese Tür ein. Doch der Raum war leer. Lediglich ein Fenster stand offen. Von dem gesuchten 34-Jährigen fanden die Polizisten keine Spur.

Polizei findet mehrere Marihuanapflanzen

Unmittelbar an das Wohnhaus grenzt das Dach einer Lagerhalle. Ein 24-jähriger Beamter kletterte aus dem Fenster auf die Wellblechkonstruktion, um nachzusehen, ob sich der gesuchte irgendwo auf dem Dach versteckt. Vorsichtig setzte der Polizist einen Fuß vor den anderen.

Plötzlich gab das Dach unter ihm nach und der Beamte stürzte durch ein Loch fünf Meter in die Tiefe. Beim Aufprall auf dem Boden erlitt der 24-Jährige eine Steißbeinfraktur und eine Quetschung der Lunge. Zudem brach er sich einen Ellenbogen. Der Beamte wurde vom Notarzt ins Krankenhaus gebracht. Die übrigen Polizisten konnten den vermissten 34-Jährigen auf dem Firmengelände aufspüren. Er habe nur Spaß gemacht und nie beabsichtigt, sich das Leben zu nehmen, behauptete der Münchner.

Damit ist für ihn die Sache aber nicht ausgestanden. Die Polizei fand in seiner Wohnung mehrere Marihuanapflanzen. Gegen den Münchner wird wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Für die Verletzungen, die der Polizist erlitten hat, kann er nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Lesen Sie auch: Silvester in München - Die Einsatz-Bilanz von Polizei und Feuerwehr

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