Petershausener Doppelmord: Das Urteil ist gefallen!
München - Nach dem grausamen Mord an zwei Frauen in Petershausen bei München muss der Täter in eine geschlossene Psychiatrie. Das Landgericht München II verurteilte den 54-jährigen Angeklagten am Mittwoch wegen zweifachen Mordes und Störung der Totenruhe zudem zu 15 Jahren Haft.
Der Vorsitzende Richter bescheinigte ihm in der Urteilsbegründung eine schwere Persönlichkeitsstörung, Sadismus und "schwere seelische Abartigkeit". Das sexuelle Empfinden des Angeklagten sei "mit Gewaltfantasien gegen Frauen verknüpft" gewesen.
Der 54-Jährige hatte im Februar vergangenen Jahres seine beiden ebenfalls psychisch kranken Bekannten in seiner Wohnung getötet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die 40 und 41 Jahre alten Frauen umbrachte und sich danach an ihnen verging. Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage von Hass auf Frauen als Motiv aus. Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten alle die Unterbringung in der Psychiatrie beantragt.