Petershausener Doppelmord: Das Urteil ist gefallen!

Der Doppelmörder von Petershausen hat zwei Frauen getötet und sich anschließend an ihnen vergangen. Am Mittwoch fiel in München das Urteil.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München - Nach dem grausamen Mord an zwei Frauen in Petershausen bei München muss der Täter in eine geschlossene Psychiatrie. Das Landgericht München II verurteilte den 54-jährigen Angeklagten am Mittwoch wegen zweifachen Mordes und Störung der Totenruhe zudem zu 15 Jahren Haft.

Der Vorsitzende Richter bescheinigte ihm in der Urteilsbegründung eine schwere Persönlichkeitsstörung, Sadismus und "schwere seelische Abartigkeit". Das sexuelle Empfinden des Angeklagten sei "mit Gewaltfantasien gegen Frauen verknüpft" gewesen.

Der 54-Jährige hatte im Februar vergangenen Jahres seine beiden ebenfalls psychisch kranken Bekannten in seiner Wohnung getötet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die 40 und 41 Jahre alten Frauen umbrachte und sich danach an ihnen verging. Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage von Hass auf Frauen als Motiv aus. Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten alle die Unterbringung in der Psychiatrie beantragt.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.