Olching: Gericht hat entschieden - Containeraufbrechen ist Diebstahl

Hinweis: In einer früheren Version dieses Artikels hatten wir berichtet, das Gericht habe über das Containern an sich entschieden. Das ist nicht korrekt, im vorliegenden Fall ging es um das Aufbrechen von abgesperrten Lebensmittelcontainern. Wir haben die Stelle korrigiert. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
München - Das Entwenden von in der Regel abgelaufenen Lebensmitteln aus verschlossenen oder abgesperrten Containern wird als Diebstahl oder Hausfriedensbruch gewertet. Containern heißt diese Praktik.
Zwei Olchinger Studentinnen, Caro und Franzi, setzen sich dafür ein, dass es straffrei wird. Die beiden jungen Frauen sind selbst wegen solches Containerns zu Geldstrafen von 225 Euro auf Bewährung verurteilt worden. Sie gingen in Revision.
Gericht entscheidet: Containern ist Diebstahl
"Wir wollten das Bayerische Oberste Landesgericht von unserer Auffassung überzeugen, dass mit dem Wegwerfen von Lebensmitteln in die Mülltonne das Eigentum an ihnen aufgegeben wird. Mit der Revision haben wir uns den Freispruch erhofft. Doch auch das Revisionsgericht sah von einer Eigentumsaufgabe ab", teilten die beiden Frauen am Montag mit, nachdem das OLG die Revision verworfen hatte. Dieser Beschluss sei eine große Ernüchterung, schreiben sie.
Es ist ein weiterer Rückschlag im Kampf der Lebensmittelretter, nachdem im Juni ein Antrag von Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) auf der Justizministerkonferenz gescheitert war, Containern strafrechtlich nicht mehr zu verfolgen. Dazu hatten Caro und Franzi auch eine Petition mit 130.000 Unterschriften übergeben.
Gestern kündigten die beiden Aktivistinnen nun an, "verfassungsrechtliche Argumente für eine Verfassungsklage" zu sammeln.
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