Münchner Unternehmer spart 1,05 Millionen Euro an Sozialabgaben

Bei einem Unternehmer aus Karlsfeld arbeiteten über 100 Mitarbeiter scheinselbstständig.
von  John Schneider
Die Staatsanwaltschaft wirft einem 52-Jährigen vor, sich als Inhaber mehrerer Einzelunternehmen Sozialabgaben in beträchtlicher Höhe gespart zu haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft einem 52-Jährigen vor, sich als Inhaber mehrerer Einzelunternehmen Sozialabgaben in beträchtlicher Höhe gespart zu haben. © Volker Hartmann/dpa/Illustration

München - Der Richter hat starke Zweifel an der Geschichte von Hans G. (52, Name geändert). Dieser gibt bei Gericht vor, dass er bei Transportaufträgen zuerst seine Liste von möglichen Fahrern durchtelefoniert habe. Die für den Transport notwendigen Fahrzeuge habe er dann an die Fahrer vermietet, die den Auftrag angenommen hatten. Für den Vorsitzenden Richter klingt das wenig plausibel.

Unternehmer spart sich Sozialabgaben von über einer Million Euro

Die Staatsanwaltschaft wirft dem vorbestraften 52-Jährigen vor, sich als Geschäftsführer einer GmbH und Inhaber mehrerer Einzelunternehmen, Sozialabgaben in Höhe von 1,05 Millionen Euro gespart zu haben. Dass die Männer ihre Dienste nur scheinselbstständig anboten und bei ihm quasi angestellt waren, das streitet der Transportunternehmer aus Karlsfeld aber beim Prozessauftakt am Freitag ab.

Eine Mitarbeiterin des Hauptzollamtes Landshut berichtet im Zeugenstand, wie man dem mutmaßlichen Betrüger auf die Schliche kam: Zunächst habe es einen Tipp gegeben, bei der Befragung von Fahrern habe sich der Verdacht erhärtet. So sagten die Zeugen unter anderem aus, dass sie bei Urlaub oder Krankheit Hans G. Bescheid geben mussten. Wie jeder andere Angestellte auch. Eine Durchsuchung seiner Geschäftsräume brachte den Ermittlern zusätzliches Beweismaterial.

Vor Gericht: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

In 105 Fällen hatte der Angeklagte seine Fahrer nicht als Beschäftigte der Sozialversicherung gemeldet und damit auch keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Im Strafgesetzbuch heißt das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Hätte er die Fahrer regulär angestellt, wäre sein Geschäft nicht wirtschaftlich gewesen, erklärt der Angeklagte auf Nachfrage. Die GmbH lief trotzdem nicht. 2015 musste er Insolvenz anmelden. Der Prozess wird fortgesetzt.

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