Lebensgefährliche Spieleinlage auf Zugstrecke nach München: Buben (10) im Gleisbereich aufgegriffen

Diese Aktion hätte mit schweren Verletzungen, im schlimmsten Fall sogar mit dem Tod, enden können: Die Bundespolizei hat am Mittwochabend zwei Zehnjährige im Gleisbereich aufgegriffen. Der Zugverkehr zwischen Rosenheim und München wurde unterbrochen.
von  AZ
Weil zwei Buben (10) im Bereich der Gleise auf Strommasten kletterten, musste die Zugstrecke zwischen Rosenheim und München gesperrt werden.
Weil zwei Buben (10) im Bereich der Gleise auf Strommasten kletterten, musste die Zugstrecke zwischen Rosenheim und München gesperrt werden. © Bundespolizei

Baldham/Zorneding - Was haben sich zwei Buben bei der Wahl ihres gefährlichen Spielplatzes gedacht? Die Zehnjährigen sorgten am Mittwochabend für eine Unterbrechung des Zugverkehrs auf der Strecke Rosenheim-München, weil sie im Gleisbereich auf Bahn-Strommasten kletterten.

Kinder auf den Gleisen: Streckensperrung zwischen Rosenheim-München

Wie die Bundespolizei mitteilt, erreichte die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn AG gegen 17.25 Uhr die Warnung: "Kinder auf einem Bahn-Strommasten in Gleisnähe". Umgehend wurde die Bahnstrecke zwischen Rosenheim und München gesperrt sowie der Strom der Oberleitung abgeschaltet - dadurch fließen 15.000 Volt!

Beamte der Bundespolizei griffen zwischen Baldham und Zorneding zwei Buben (10) auf, die sich auf den Gleisen befanden. Ein Helikopter suchte großflächig den Streckenverlauf ab, um weitere Beteiligte der gefährlichen Aktion auszuschließen.

Bundespolizei lädt Buben (10) zu Präventionsgespräch ein

Die beiden Zehnjährigen wurden ihren Eltern übergeben. Damit sie eine Zugstrecke nicht erneut mit einem Spielplatz verwechseln, sind die Buben zu einem Präventionsgespräch über Gefahren auf Bahnanlagen zur Bundespolizeiinspektion München eingeladen.

Ob der Einsatz und die Bahnunterbrechung teuer für die Familien wird, bleibt abzuwarten. Die Bundespolizei kann Kosten eines derartigen Einsatzes gegebenenfalls bei Erziehungsberechtigten geltend machen. Auch die Bahn kann privatrechtliche Forderungen wegen der Folgen von Streckensperrungen zivilrechtlich einfordern.

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