Landkreis Dachau: Schüler soll 21-Jährigen lebensgefährlich verletzt haben

Der 17-Jährige sitzt wegen versuchten Totschlags in Untersuchungshaft, das Opfer wurde notoperiert. Die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck sucht Zeugen.
AZ/dpa |
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Gegen den 17-Jährigen wird wegen des Verdachts des versuchten Totschlags ermittelt. (Symbolbild)
Gegen den 17-Jährigen wird wegen des Verdachts des versuchten Totschlags ermittelt. (Symbolbild) © Philipp von Ditfurth/dpa/Symbolbild

Markt Indersdorf - Bei einem Streit in Markt Indersdorf im Landkreis Dachau hat ein junger Mann am Rosenmontag lebensbedrohliche Verletzungen erlitten.

Streit am S-Bahnhof Karpfhofen: 21-Jähriger lebensgefährlich am Hals verletzt

Als Tatverdächtigen nahm die Polizei einen 17-jährigen Schüler fest. Er kam in Untersuchungshaft, wie das Polizeipräsidium Oberbayern Nord am Mittwoch bekanntgab.

Auf dem Parkplatz des S-Bahnhofs in Karpfhofen war es den Angaben zufolge nachts zu dem Streit zwischen drei Männern gekommen.

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In dessen Verlauf habe ein 21-Jähriger eine lebensgefährliche Halsverletzung erlitten, schilderte ein Sprecher der Polizei. Das Opfer kam mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus. Der Mann sei notoperiert worden, befinde sich inzwischen aber außer Lebensgefahr.

Streit am S-Bahnhof Karpfhofen: 17-Jähriger in Untersuchungshaft

Die Ermittlungen führten zu dem 17-Jährigen, der unmittelbar nach der Tat geflohen war. Er wurde wenig später in der Nähe des Tatorts festgenommen. Gegen ihn wird wegen des Verdachts des versuchten Totschlags ermittelt, am Dienstag ordnete der zuständige Haftrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II die Untersuchungshaft an.


Zeugenaufruf der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck: Wer in der Nähe des Bahnhofes in Karpfhofen verdächtige Wahrnehmungen oder Beobachtungen gemacht hat, die im Zusammenhang mit dem geschilderten Sachverhalt stehen könnten, meldet sich bitte unter der Telefonnummer 08141/6120.

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  • Himbeergselchts am 23.02.2023 13:59 Uhr / Bewertung:

    Wie ist das, wenn das Rüffelhüschen Modell durchgeht mit der Zuzahlung? Wenn das 21 jährige Opfer Einkommen hat - inwieweit muss er dann für Arzt- und klinikkosten zuzahlen?
    Oder gilt das Zuzahlen nur für Sportler, Raucher, Adipöse? Wie sieht das bei Körperverletzungen aus? Die Kosten gehen ins Geld. Und was zahlt der Alkoholiker beim 4. Entzug in der Klinik dazu?
    Alkoholismus ist eine Krankheit. Dennoch frage ich mich, (oder Rüffelhüschen) warum nach mehrfachem Entzug und monatelangen Therapien auch 4. und 5. Therapien von der Allgemeinheit übernommen werden müssen. Das ist nicht erfunden. Ich habe das in meinem aktiven Dienst erlebt. Vorher müssen Zahnsanierungen durchgeführt werden. Das Gesamtpaket geht in die Hunderttausende .

  • Himbeergselchts am 23.02.2023 13:04 Uhr / Bewertung:

    Wie ist das, wenn das Rüffelhüschen Modell durchgeht mit der Zuzahlung? Wenn das 21 jährige Opfer Einkommen hat - inwieweit muss er dann für Arzt- und klinikkosten zuzahlen?
    Oder gilt das Zuzahlen nur für Sportler, Raucher, Adipöse? Wie sieht das bei Körperverletzungen aus? Die Kosten gehen ins Geld. Und was zahlt der Alkoholiker beim 4. Entzug in der Klinik dazu?
    Alkoholismus ist eine Krankheit. Dennoch frage ich mich, (oder Rüffelhüschen) warum nach mehrfachem Entzug und monatelangen Therapien auch 4. und 5. Therapien von der Allgemeinheit übernommen werden müssen. Das ist nicht erfunden. Ich habe das in meinem aktiven Dienst erlebt. Vorher müssen Zahnsanierungen durchgeführt werden. Das Gesamtpaket geht in die Hunderttausende .

  • Fluxxus am 24.02.2023 13:36 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Himbeergselchts

    Je nach den zu ermittelnden Umständen und Ausgang des Strafverfahrens kann das Opfer Ansprüche auf Schmerzensgeld bzw. Schadenersatz per Zivilklage erheben. Falls das von Ihnen erwähnte Modell Realität würde, könnten die Behandlungskosten evtl. dem Beklagten in Rechnung gestellt werden.

    Ob eine Sucht als Krankheit oder nicht eingestuft wird (Rauchen gilt offiziell nicht als Krankheit) wäre laut Rüffelhüschens Vorschlag irrelevant, was die Zuzahlungsverpflichtung anbelangt, die ich im übrigen für eine unsoziale Idee halte und mit dem im Gesundheitswesen verankerten Solidaritätsprinzip im Widerspruch steht.

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