Klimaschützer darf seinen BMW nicht aufladen

Richard Pfisterer hat sich ein Hybrid-Auto gekauft. Nutzen kann er es nur als Verbrenner, weil sich Mitbewohner gegen eine Ladestation wehren.
von  Paul Clemens Stöckel
Richard Pfisterer mit seinem Hybrid-Auto in der Garage. Laden darf er seinen Wagen dort vorerst nicht mehr.
Richard Pfisterer mit seinem Hybrid-Auto in der Garage. Laden darf er seinen Wagen dort vorerst nicht mehr. © Daniel von Loeper

Richard Pfisterer hat sich ein Hybrid-Auto gekauft. Nutzen kann er es nur als Verbrenner, weil sich Mitbewohner gegen eine Ladestation wehren.

München - Es ging ihm nur darum, einen kleinen Beitrag gegen die globale Erwärmung zu leisten. Über seinen Sohn erfuhr Richard Pfisterer von den Vorzügen eines Hybrid-Fahrzeuges. "Ein Hybrid-Auto kaufen, mithilfe des Elektromotors keine Emissionen mehr ausstoßen, und dabei das Auto ganz bequem in der eigenen Tiefgarage laden", so hatte der 80-Jährige sich das vorgestellt. Er lebt im "Wohnpark Roggenstein", einer Wohnanlage für betreutes Wohnen in Puchheim. Doch es kam anders.

Meist fahre er nur kürzere Strecken, erzählt Pfisterer der AZ. Die könne er dann mit dem elektrischen Antrieb zurücklegen. Der ÖPNV biete sich in seinem Wohnort nicht an. Er brauche das Auto, um mobil zu sein.

Für die Ladesäule musste er rund 400 Euro bezahlen. Die Zulassung des Autos kam erst einige Monate, nachdem er die Station an der Wand angebracht hatte. Pfisterer wusste nicht, dass es dabei einige gesetzliche Regeln zu beachten gab. Eine E-Ladestation zu errichten stellt eine bauliche Veränderung dar, obwohl dafür keine umfangreichen Baumaßnahmen erforderlich waren.

Rentner muss wegen Nachbarn Hybrid-Ladestation abbauen

Da er für seinen Stellplatz in der Tiefgarage lediglich ein sogenanntes "Sondernutzungsrecht" hat, benötigte er die Zustimmung aller Miteigentümer der Wohnanlage bei der baulichen Veränderung. "Dessen war ich mir leider nicht bewusst", sagt Pfisterer.

"Ich konnte das Auto ungefähr zwei Jahre lang laden, ohne dass irgendjemand darauf aufmerksam geworden ist", sagt er. "Erst bei der Eigentümerversammlung 2018 wurde ich darauf hingewiesen, dass meine Ladestation rechtswidrig installiert sei – ohne die Zustimmung der anderen Bewohner." Ihm zufolge habe es keine Beeinträchtigungen für die übrigen Anwohner gegeben. Professionelle Elektriker hätten die Installation übernommen, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen, wie etwa Brandschutz, seien gegeben gewesen. Und den benötigten Strom hätte er natürlich über seinen eigenen Verbrauch abgerechnet.

Trotzdem haben ihm mehrere Bewohner die Zustimmung verweigert – ohne dafür Gründe anzugeben. Das ist nach dem Gesetz auch nicht nötig.

Dem umweltbewussten Rentner blieb also keine andere Wahl, als die Ladestation zurückbauen zu lassen und künftig ausschließlich auf den Verbrennungsmotor seines Hybrids zurückzugreifen. "In meiner Umgebung gibt es keine öffentliche Ladesäule", so der Puchheimer ernüchtert. Neben den Kosten für den Einbau muss er nun also auch noch die Kosten für den Abbau zahlen.

E-Mobilität fördern: Gesetz soll reformiert werden 

Für den 80-Jährigen eine extrem frustrierende Situation. Doch sie ließe sich verhindern – theoretisch. Dafür müsste man das Miet- und Wohnungseigentumsrecht (WEG) den klimapolitischen Vorstellungen entsprechend anpassen. Zwei Diskussionsentwürfe zur Reform des WEG des Bundesjustizministeriums sowie des bayerischen Pendants wurden bereits im Jahr 2018 ausgearbeitet.

Wann ein neues Gesetz in Kraft tritt, ist noch unklar. Auf AZ-Anfrage teilte das Bundesjustizministerium mit: "Ein neues Gesetz wird aller Voraussicht nach dieses Jahr nicht mehr in Kraft treten." Seit Ende 2018 tage eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, bis zum Spätsommer dieses Jahres soll ein Ergebnispapier vorliegen.

Das bayerische Justizministerium sagte der AZ, das Ziel sei eine grundlegende Reform des Wohnungseigentumsrechts noch in dieser Legislaturperiode. Der von Bayern gewünschte Aspekt der Förderung der E-Mobilität sei in den Beratungen aufgegriffen worden. Der Fokus sei dabei auf dem Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos im privaten Raum gelegt worden. "Der Freistaat Bayern wird sich weiter für eine zügige Verabschiedung der Reform einsetzen." Wie zügig, ist aber noch offen.

Neues Gesetz zur Elektromobilität

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) fordert beim Thema Elektromobilität eine "Trendwende". Eine Voraussetzung sei "der Ausbau der Ladeinfrastruktur – auch im Bereich der privaten Haushalte. Dafür brauchen wir gesetzliche Änderungen, um diese Schlüsseltechnologie zu ermöglichen."

Im Klartext heißt das aber: Es wird sich vorerst nichts am Dilemma von Richard Pfisterer ändern. "Ich habe kein Verständnis für diese Situation", sagt der. "Ich bin mir bewusst, dass die derzeitige Rechtslage keinen Spielraum in dieser Entscheidung zulässt. Was ich nicht verstehen kann, ist, wieso von der Politik kein neues Gesetz verabschiedet wurde. Das würde mir diese Situation ersparen."

Mit seiner Meinung ist er nicht allein. Stefan Kapferer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), mahnte kürzlich zügige Änderungen am WEG an. Bund und Länder sollten endlich die Voraussetzungen schaffen, damit im privaten Bereich E-Autos besser geladen werden könnten.

Pfisterer kann nur hoffen, dass es so kommt. Sein Versuch, etwas für die Umwelt zu tun, ist bis auf weiteres gescheitert. Für den Puchheimer heißt es: zurück zum stinkenden Verbrenner.

Lesen Sie hier: Mehr Tempo bei Ladestationen für E-Autos gefordert

Lesen Sie hier: E-Scooter - Erste Anbieter vor Start, Verbraucher skeptisch

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.