Keine Zulassung? Falscher Arzt in Impfzentren aufgeflogen

Ein Mann hat sich als Arzt ausgegeben und gegen Bezahlung in verschiedenen Impfzentren gearbeitet. Teilweise hat er die Impfungen auch selbst durchgeführt.
von  AZ
Häufig delegierte der Mann die Impfungen an das medizinische Fachpersonal, in einigen Fällen griff er jedoch auch selbst zur Spritze. (Symbolbild)
Häufig delegierte der Mann die Impfungen an das medizinische Fachpersonal, in einigen Fällen griff er jedoch auch selbst zur Spritze. (Symbolbild) © Peter Kneffel/dpa/Archivbild

Karlsfeld und Rosenheim - Der Malteser Hilfsdienst hat einen 49-jährigen Mann angezeigt, der im Impfzentrum Rosenheim als Arzt gearbeitet haben soll - wie es scheint ohne ärztliche Zulassung. Auch im Impfzentrum Karlsfeld ist der Mann tätig gewesen.

Laut Polizei soll sich der aus dem Landkreis München stammende Mann als Arzt ausgegeben haben und gegen Bezahlung im Impfzentrum Rosenheim gearbeitet haben. Es besteht der Verdacht, dass er über keine Zulassung als Arzt verfügt und mithilfe einer gefälschten Approbationsurkunde eingestellt wurde. Er wirkte von Anfang Januar bis zum 24. März an über 1.300 Impfungen mit, wobei er die zu impfende Person zwar aufklärte, die Impfung selbst aber an eine medizinische Fachkraft delegierte. Bislang liegen keine Information dazu vor, dass er in Rosenheim auch selbst Impfungen vornahm. 

Vermeintlicher Arzt spritzt Impfungen im Impfzentrum Karlsfeld

Anders sieht das jedoch bei seiner Tätigkeit in Karlsfeld aus: Im dortigen Impfzentrum soll der Beschuldigte im März etwa 40 bis 50 Personen selbst den Impfstoff gespritzt haben. Nach aktuellem Ermittlungsstand kam es bei den Geimpften dabei jedoch zu keinen gesundheitlichen Komplikationen, die nicht typische Nebenwirkungen einer Corona-Schutzimpfung waren.

Es wird derzeit ermittelt, ob der Beschuldigte noch anderweitig als Arzt, insbesondere bei weiteren Impfzentren tätig war. Er befindet sich in mittlerweile in Untersuchungshaft. Bewahrheiten sich die Vorwürfe, könnte er wegen Urkundenfälschung, Betrug und (gefährlicher) Körperverletzung angezeigt werden. Ihm droht Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahre.

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