Heizung zu warm: Münchner fährt nackt Auto

Bei einer Polizeikontrolle fällt der Mann im Adamskostüm aus. Die naheliegendste Lösung schien für den Mann nicht in Frage zu kommen.
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Der Mann war nackt in seinem Auto - die Polizisten gaben ihn einem Tipp.
Der Mann war nackt in seinem Auto - die Polizisten gaben ihn einem Tipp. © Patrick Seeger/dpa

Gauting - Die Polizei kontrollierte am Freitagabend kurz vor halb elf Uhr ein Auto in Gauting - aufgrund der nächtlichen Ausgangssperre wollten die Beamten wissen, warum der Fahrer noch unterwegs war. Im Fahrzeug saß ein 58-jähriger Münchner - und zwar splitterfasernackt.

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Als Grund gab er an, dass es ihm wegen der Heizung im Auto zu warm gewesen sei. "Aus Sicht der kontrollierenden Polizeibeamten hätte er auch seine Heizung im Auto zurückdrehen können", schreibt die Polizei recht trocken-nüchtern dazu im Bericht.

Nackt Auto fahren ist erlaubt

Eine Strafe erwartet den Münchner aber wohl nicht. Nackt Autofahren ist erlaubt - solange es niemanden stört. Wenn man(n) also nackt in seinem Auto sitzt und niemanden belästigt, ist das in Ordnung. Sollten sich also aber Autofahrer oder Passanten daran stören, etwa wenn der nackte Autofahrer aus seinem Auto steigt, kann ein Bußgeld drohen.

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9 Kommentare
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  • Der wahre tscharlie am 01.02.2021 17:20 Uhr / Bewertung:

    Ich halts nicht aus grinsen
    Das erinnert mich an einen Fall, der ungefähr 20 Jahre zurück liegt, als ich nachts mitm LKW in Nordfrankreich auf der Autobahn unterwegs war und von hinten ein PKW kam, von dem ich dachte, er wolle mich überholen. Dabei fuhr er dann auf Höhe des Führerhauses genauso schnell wie ich und machte seine Innenbeleuchtung an. Und er saß auch nackt im Auto. grinsen

  • Witwe Bolte am 01.02.2021 14:50 Uhr / Bewertung:

    Bei einer nackten Frau im Auto schauts wohl anders aus (im wahrsten Sinne des Wortes). Da wärs sicher Erregung öffentl. Ärgernisses (=welch ein skurriles Beamtendeutsch).

  • Dr. Schönfärber am 01.02.2021 16:13 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    Erregung Ja-öffentliches Ärgernis: Nein

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