Fürs "Containern" verurteilt: Studentinnen legen Beschwerde ein
Die beiden Studentinnen, die beim "Containern" von Lebensmitteln vor einem Supermarkt in Olching erwischt und wegen Diebstahls verurteilt wurden, haben eine Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung eingereicht.
Olching/Karlsruhe - Zwei Studentinnen aus Bayern, die beim "Containern" von Lebensmitteln erwischt wurden, haben Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung eingereicht. "Wir sind der Meinung, dass die Rechtsprechung angepasst werden muss", sagte eine der Frauen am Freitag bei einer Kundgebung im Schlosspark vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. "Caro und Franzi müssen freigesprochen werden", forderte Sarah Lincoln, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Klage unterstützt.
Die jungen Frauen hatten nachts in Olching bei München Obst, Gemüse und Joghurt aus dem Müll eines Supermarktes gefischt. Mit dem Containern protestieren sie dagegen, dass Geschäfte massenweise Lebensmittel wegwerfen, obwohl diese noch genießbar wären.
Studentinnen verurteilt: Gericht wertet "Containern" als Diebstahl
Die Gerichte werteten das als Diebstahl und verurteilten die beiden zu Sozialstunden bei der Tafel. Außerdem bekamen sie eine Geldstrafe auf Bewährung. Der Container habe verschlossen in der Lieferzone gestanden. Damit sei für jeden erkennbar gewesen, dass die Ware nicht dem Zugriff preisgegeben werden sollte. Die Staatsanwaltschaft in München hatte den Fall aus "besonderem öffentlichen Interesse" weiterverfolgt, obwohl der Markt seinen Strafantrag zurückzog.
Die 26 und 28 Jahre alten Frauen meinen, dass sie zu Unrecht schuldig gesprochen wurden. Wer sich gegen Lebensmittelverschwendung einsetze, tue nichts Verwerfliches - im Gegenteil. Mit der Klage in Karlsruhe wollen sie erreichen, dass Containern nicht länger als Diebstahl verfolgt wird. Der Einsatz des Strafrechts, das sozialschädliches Verhalten verhindern soll, sei hier völlig unverhältnismäßig.
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