Freising: Betrunkener Autofahrer verstößt gegen Ausgangsbeschränkung

Autofahrer brauchen neben Führerschein und Nüchternheit momentan auch einen triftigen Grund, warum sie trotz der verhängten Ausgangssperre unterwegs sind. Nichts von alldem hat ein Mann am Montagabend in Allershausen gehabt.
Allershausen - Die Polizei hat am Montagabend, gegen 21.30 Uhr, einen BMW-Fahrer in Allershausen kontrolliert. Dabei stellten die Beamten nicht nur fest, dass der 28-Jährige zuvor Alkohol getrunken hatte, sondern auch, dass er keinen Führerschein besitzt. Diesen hatte er bereits vor zwei Monaten wegen einer Trunkenheitsfahrt abgeben müssen.
Keine Begründung trotz Ausgangsbeschränkung
Laut Polizei kam ein weiteres Vergehen aufgrund der strengen Ausgangsbeschränkungen in Zeiten der Corona-Krise hinzu: Der Mann konnte keine plausible Begründung für seine Fahrt nennen. Er wurde deshalb nicht nur wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt, sondern auch weil er gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen hat.