Flüchtlings-Sammelunterkünfte: Echings früherer Bürgermeister klagt

Weil Flüchtlinge in Sammelunterkünften teils horrende Gebühren zahlen müssen, klagt Echings früherer Bürgermeister jetzt gegen den Freistaat.
von  Julia Sextl
Flüchtlinge in bayerischen Asylunterkünften müssen sich oft ein Zimmer teilen – und teils extrem hohe Summen dafür bezahlen. (Symbolfoto)
Flüchtlinge in bayerischen Asylunterkünften müssen sich oft ein Zimmer teilen – und teils extrem hohe Summen dafür bezahlen. (Symbolfoto) © dpa

München - Für ein Zimmer mit 35 Quadratmetern eine Miete von 1356 Euro warm zu verlangen – wäre es ein normales Mietverhältnis, könnte der Mieter den Mietvertrag für nichtig erklären lassen und den Vermieter wegen Mietwuchers sogar anzeigen, was höchstwahrscheinlich auch noch zu einer Geldstrafe führen würde. Das Zauberwort ist hier allerdings: Miete. Flüchtlinge in bayerischen Asylbewerberheimen hingegen zahlen fürs Wohnen eine Gebühr. Und deshalb sind in solchen Fällen 1356 Euro für eine Fläche von 35 Quadratmetern tatsächlich rechtens. Noch.

Jetzt muss das Verfassungsgericht entscheiden

Denn Echings früherer Bürgermeister Joachim Enßlin hat jetzt Klage gegen den Freistaat eingereicht. Der 75-Jährige hält eine Wohngebühr von 34,75 Euro kalt (38,75 Euro warm) pro Quadratmeter für völlig unverhältnismäßig. Zum Vergleich: In seiner Gemeinde liegen die üblichen Mietpreise bei 8 bis 9 Euro pro Quadratmeter.

Das Dilemma betrifft alle Flüchtlinge, die ein monatliches Einkommen haben. Jeder, egal ob anerkannt oder abgelehnt, der in einer Asylbewerberunterkunft lebt, wird zur Kasse gebeten. Diejenigen hingegen, die keine Arbeit haben, zahlen hingegen nicht nur keine Wohngebühren, sondern erhalten zudem Sozialleistungen.

"Was ich daran so unfair finde, ist nicht, dass die Flüchtlinge zahlen sollen. Sondern, dass sie so extrem viel zahlen müssen: über 34 Euro pro Quadratmeter, also rund das Vierfache von dem, was man auf dem normalen Mietmarkt zahlen würde", so Enßlin, der nach 20 Jahren im Bürgermeisteramt als Geschäftsführer der Messe München und als Wirtschaftsberater für den Präsidenten von Madagaskar tätig war.

311 Euro "Miete" für 7 Quadratmeter im Gemeinschaftszimmer

Auslöser seiner Klage gegen die sogenannte Asyldurchführungsverordnung vor dem Verfassungsgericht ist das Schicksal eines Flüchtlings, der bis vor Kurzem in einer alten, stillgelegten Schule in der Gemeinde Eching (Kreis Freising) gelebt hat. Oder besser: gehaust. Zu fünft teilten er und vier weitere Männer sich das anfangs erwähnte, 35 Quadratmeter große Zimmer. Für umgerechnet sieben Quadratmeter plus einen Quadratmeter Gemeinschaftsfläche pro Person waren also 311 Euro im Monat fällig.

Doch damit nicht genug: Der Betroffene erfuhr erst über eineinhalb Jahre später von dieser monatlichen Gebühr. Per Bescheid wurde er völlig überraschend aufgefordert, den "für die Inanspruchnahme der staatlichen Unterkunft angefallenen, bereits fälligen und noch offenen Gesamtbeitrag in Höhe von 4202 Euro" an die Staatskasse zu überweisen. Doch von was bezahlen? Flüchtlinge verdienen meist nur 1000 bis 1200 Euro im Monat, arbeiteten oft in der Gastronomie, als Regalauffüller oder in Reinigungsfirmen.

Mit seiner Kritik ist Enßlin nicht allein. "Wir finden diese Forderung einfach unverschämt", sagt Stefan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. "Die Behörden müssten im Vorfeld über die Gebühren aufklären! Die Probleme treten ja meist dann auf, wenn plötzlich diese Nachforderung über mehrere 1000 Euro kommt."

Auch der Staat würde von mehr Aufklärung profitieren

Dabei könnte es so einfach sein. Nichtanerkannte Flüchtlinge beispielsweise brauchen ohnehin eine behördliche Arbeitserlaubnis. "Da könnte die Behörde doch ganz einfach darauf hinweisen, dass dann gleichzeitig auch eine bestimmte Gebühr für die Unterkunft fällig wird."

Zumal auch der Staat einen Vorteil davon hätte: In vielen Fällen nämlich können Betroffene diese überraschenden, horrenden Nachforderungen nicht bezahlen – und sich ans Jobcenter wenden (anerkannte Flüchtlinge) oder ans Sozialamt (nicht anerkannte), die dann die Gebühren übernehmen. Dünnwald: "Letztendes wird das Geld dann nur umverteilt."

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