Familienstreit ums Erbe: Bruder bekommt knapp 200.000 Euro

Sind Schüsse auf Vater und Bruder Grund genug, jemandem vom Erbe auszuschließen? Diese Frage hat das Landgericht München II am Dienstag beschäftigt. Eine Antwort darauf musste das Gericht allerdings nicht finden. Die Streithähne einigten sich - zumindest vorerst: Knapp 200.000 Euro muss der 61-jährige Beklagte nun an seinen zwei Jahre älteren Bruder abgeben.
von  dpa
Eine Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in ihren Händen.
Eine Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in ihren Händen. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Eigentlich hatte das Gericht geplant, am Dienstag Zeugen zu vernehmen, die etwas über den lange schwelenden, heftigen Familienzwist sagen können. Dazu kam es dann aber wegen der Einigung der beiden Brüder nicht mehr.

Ausgangspunkt des Familienstreits war eine Erbschaft des 2014 gestorbenen Vaters im Wert von knapp einer Million Euro. Den Angaben zufolge handelt es sich hierbei um ein etwa 4000 Quadratmeter großes Grundstück im Landkreis Starnberg. Weil der 63-jährige Bruder durch ein Testament vom väterlichen Erbe ausgeschlossen war, verklagte dieser zunächst seine Mutter, nach ihrem Tod vor drei Jahren, dann seinen Bruder.

Dieser behauptete, dass sein älterer Bruder erbunwürdig sei, weil er 1999 versucht haben soll, seinen Vater und ihn mit einer Pistole zu töten. Die Polizei stufte den Fall damals allerdings nur als Körperverletzung und nicht als versuchtes Tötungsdelikt ein. Dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zufolge würde dies für eine Erbunwürdigkeit nicht ausreichen.

Erbunwürdig ist laut Paragraf 2339 des Bürgerlichen Gesetzbuches nämlich, wer denjenigen, von dem er erben würde, "vorsätzlich und widerrechtlich getötet oder zu töten versucht oder in einen Zustand versetzt hat, infolge dessen der Erblasser bis zu seinem Tode unfähig war, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben".

Die Richterin riet dem älteren Bruder dringend, einem Vergleich mit einer Zahlung von 200.000 Euro zuzustimmen. Sollte sich nämlich bei den Aussagen der Zeugen der Verdacht erhärten, dass er damals tatsächlich mit Tötungsabsicht geschossen hatte, bekäme er nämlich gar nichts.

Ganz vorbei ist der Erbstreit zwischen den Geschwistern jedoch nicht, denn das Verfahren um das wesentlich höhere Erbe der 2018 verstorbenen Mutter geht weiter.

© dpa-infocom, dpa:210824-99-951500/2

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.