Ex-Freundin umgefahren: Münchner Gericht verhängt zwei Wochen Arrest
Ein 20-Jähriger, der aus Eifersucht völlig ausgerastet ist und seine Freundin mehrfach angegriffen hat, kam vor dem Münchner Amtsgericht mit einem blauen Auge davon: Zwei Wochen Dauerarrest und 12 Monate Führerscheinentzug lautete das Urteil für die zahlreichen Straftaten.
München – Das Urteil stammt bereits vom September 2015, die Fälle trugen sich sogar schon in Sommer 2014 zu. Jetzt berichtet das Amtsgericht von den Vorfällen.
Am 1. Juni 2014 geriet ein 20-jähriger Garchinger mit seiner Ex-Freundin in Streit, weil diese ihm eröffnet hatte, dass sie einen neuen Freund habe. Der Mann entriss der Frau daraufhin ihr Handy, um Adressbuch und Chats zu durchsuchen. Dann zerstörte er das Mobiltelefon.
Anschließend setzte sich der Garchinger in sein Auto und fuhr damit auf seine Ex-Freundin zu. Die flüchtete sich in ihren eigenen Wagen, woraufhin der Mann anhielt, ausstieg und wutentbrannt den Heckscheibenwischer vom Auto seiner Ex abbrach. Die stieg nun ebenfalls aus und warf eine Zigarettenkippe auf die Motorhaube des BMW des Garchingers.
Das ließ die Wut des Heißsporns natürlich nicht gerade abklingen: Er stieg erneut in sein Auto ein und fuhr dann direkt auf die Frau zu, wobei er im Wechsel anfuhr und bremste, bis er ihr schließlich gegen die Beine fuhr, sodass sie mit dem Oberkörper auf die Motorhaube krachte. Dadurch verletzte sie sich leicht am Knie.
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"Ich habe gedacht, jemand würde Amok laufen"
Die Geschädigte flüchtete dann mit ihrem Pkw und fuhr nach Hause, wurde dabei aber von ihrem Ex-Freund verfolgt. In der Lörenskogstraße in Garching angekommen warf er zunächst sein Feuerzeug gegen die hintere rechte Scheibe des geparkten Pkw der Frau. Anschließend gab er Gas, ließ den Motor aufheulen und fuhr frontal hinten rechts in die Stoßstange des Pkw der Geschädigten. Hierdurch entstand ein Schaden in Höhe von circa 1.400 Euro.
Ein Zeuge, der den Vorfall vom Fenster seiner Wohnung aus beobachten könnte, sagte in der Verhandlung aus. Die Urteilsgründe zitieren ihn wie folgt: "Der Fahrer habe das Fahrzeug zwei bis drei Mal hochgejagt und ist dann in den BMW voll reingefahren. Der Zeuge gab an, dass es wie im Film war. Er habe gedacht, jemand würde Amok laufen."
Knapp ein halbes Jahr später schlug der aggressive Ex-Freund erneut zu: Gegen 22:30 Uhr am 14.11.2014 entdeckte er die junge Frau in ihrem Auto und warf ihr durch die geöffnete Seitenscheibe einen Schlüsselbund ins Gesicht. Die Frau stieg daraufhin aus und schubste den Angreifer weg. Der packte sie, hob sie in die Höhe und ließ sie dann auf den Boden fallen, wobei sie mit dem Genick aufschlug und sich schmerzhaft verletzte.
"Unbedingt notwendig, 2 Wochen Dauerarrest zu verhängen"
Bei der Gerichtsverhandlung am 17.09.2015 kam der Mann dennoch recht glimpflich davon. In der Urteilsbegründung heißt es: "Unter Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Gesichtspunkte war es angemessen und erzieherisch sinnvoll und unbedingt notwendig, gegen den Angeklagten zwei Wochen Dauerarrest zu verhängen. Durch sein Verhalten hat sich der Angeklagte als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen."
Er wurde wegen Sachbeschädigung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht zu zwei Wochen Dauerarrest und 12 Monaten Führerscheinentzug verurteilt.
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