Erdinger Frauenarzt: Ende einer Flucht nach Chile

Ein Frauenarzt aus Erding, der sich einem zweiten Prozess wegen Totschlags entzogen und nach Chile abgesetzt hatte, ist offenbar gefasst. Wird er ausgeliefert?
von  bb
Offenbar in Chile in Gewahrsam: Michael B.
Offenbar in Chile in Gewahrsam: Michael B. © dpa

Ein Frauenarzt aus Erding, der sich einem zweiten Prozess wegen Totschlags entzogen und nach Chile abgesetzt hatte, ist offenbar gefasst. Wird er ausgeliefert?

Südamerikanische Staaten gehören traditionell zu beliebten Zielen, wenn sich deutsche Staatsbürger einem Gerichtsverfahren entziehen wollen. Denn mit den meisten Ländern besteht kein Auslieferungsabkommen, so dass man gute Aussichten hat, den Rest seiner Tage einigermaßen unbehelligt verbringen zu können. Möglicherweise hat sich in diesen Kreisen aber noch nicht rumgesprochen, dass sich die Situation mittlerweile etwas geändert hat. So werden die Fälle inzwischen intensiv geprüft, mehrere Auslieferungen wurden bereits durchgeführt.

Dies kann nun Einfluss auf ein Verfahren vor dem Landgericht Landshut nehmen. In einem spektakulären Indizienprozess war vor knapp zwei Jahren ein Erdinger Frauenarzt vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen worden – aus Mangel an Beweisen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil kurze Zeit später auf. Dies hätte einen neuerlichen Prozess zur Folge gehabt. Dem wollte sich Prof. Dr. Michael B. offenbar auf keinen Fall stellen. Er zog es vor, sich nach Chile abzusetzen.

In Chile in Gewahrsam: Es gibt einen Auslieferungsantrag

Eine internationale Fahndung setzte ein – scheinbar von Erfolg gekrönt: Laut AZ-Informationen befindet sich B. in Gewahrsam der chilenischen Behörden, die nun über den Auslieferungsantrag entscheiden müssen.

Am Landgericht Landshut hält man sich auf Nachfrage bedeckt und verweist auf die Staatsanwaltschaft. Sprecher Thomas Steinkraus-Koch wollte eine Verhaftung von Michael B. nicht bestätigen: „Es gibt einen Auslieferungsantrag. Mit dem jetzigen Vorgang haben wir aber nichts zu tun.“ Man müsse nun in Ruhe auf das Ergebnis in Chile warten. „Wir sind selbst gespannt, was da passiert.“

Freispruch aus Mangel an Beweisen

Die Gattin von Michael B. war im Dezember 2013 leblos im heimischen Badezimmer aufgefunden worden. Bei der anschließenden Untersuchung waren schwere Verletzungen der Frau festgestellt worden. Die Obduktion im rechtsmedizinischen Institut in München ergab, dass das Opfer zunächst verprügelt und hinterher erwürgt oder erstickt worden war. Der Frauenarzt, der kein Alibi für den Todeszeitpunkt seiner Frau vorweisen konnte, kam daraufhin in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft forderte im Prozess vor dem Landgericht Landshut eine langjährige Haftstrafe. Doch das Gericht folgte dem nicht und sprach den Angeklagten – nach 410-tägiger Untersuchungshaft – aus Mangel an Beweisen frei.

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