Bub ertrinkt bei Rudertraining: Prozess am 21. Juni

Mit 13 Jahren ertrank ein Bub beim Rudertraining auf dem Starnberger See. Seit rund sechs Jahren kämpfen seine Eltern für einen Strafprozess gegen die damaligen Betreuer ihres Sohnes. Nun sind sie am Ziel.
AZ/dpa |
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Ruderer sind auf dem Starnberger See unterwegs.
Ruderer sind auf dem Starnberger See unterwegs. © Angelika Warmuth/dpa/Symbolbild

Starnberg/München – Sechs Jahre nach dem Tod eines 13-Jährigen beim Rudertraining auf dem Starnberger See müssen sich die damaligen Betreuer des Buben vor Gericht verantworten. Am 21. Juni beginnt der Prozess gegen sie, wie das Amtsgericht Starnberg bestätigte. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung durch Unterlassen.

Was genau am 19. April 2015 geschah, als der Ruderanfänger allein auf dem See unterwegs war, ist bis heute nicht ganz geklärt. Abseits der Gruppe kenterte er und ertrank.

Die beiden Leiter hatten an jenem Apriltag 2015 mit 20 Kindern ein Training absolviert. Die Wetterverhältnisse waren Gutachten zufolge mit viel Wind und Wellen schwierig. Der 13-Jährige übte ohne Schwimmweste oder Neoprenanzug in einem Einer-Rennboot, zunächst in der Nähe des Stegs. Abseits der Gruppe ertrank er im acht Grad kalten Wasser.

Das Fehlen des Buben wurde erst bemerkt, als der Vater ihn am Abend nach dem Training abholen wollte. Tage später wurde die Leiche des Kindes gefunden, fast einen halben Kilometer vom Ufer entfernt. Die Eltern sind Nebenkläger - und fordern seit langem, dass sich die beiden Betreuer in einem Strafprozess verantworten müssen.

Der Fall liegt zum dritten Mal beim Starnberger Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft hatte die Sache ursprünglich zum Landgericht München II angeklagt - das aber ans Amtsgericht verwies. Vor einem Jahr, am 17. März 2020, hatte eine Amtsrichterin dann das Verfahren gegen die beiden Betreuer gegen Geldauflagen von 50 000 Euro und
12 000 Euro zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft München II und die Nebenklage legten dagegen Beschwerde ein. Das Landgericht München II als zuständige Beschwerdekammer hob daraufhin den Beschluss des Amtsgerichts zur Einstellung des Verfahrens auf und verfügte, dass die Akten wieder nach Starnberg übersandt werden. Damit lag der Ball wieder beim Amtsgericht, das sich nun erneut mit dem Tod des Jungen befassen muss.

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