Brutales "Spiel": 21-Jähriger lässt sich freiwillig fesseln und schlagen

Am späten Dienstagabend haben mehrere Personen einen 21-Jährige gefesselt und auf ihn eingeschlagen. Bei der Vernehmung stellt das Prügel-Opfer klar, dass es sich dabei um ein "Spiel" gehandelt hatte, das jedoch aus dem Ruder lief.
von  AZ
Die fünfköpfige Gruppe schlug auf den gefesselten 21-Jährigen ein. (Symbolbild)
Die fünfköpfige Gruppe schlug auf den gefesselten 21-Jährigen ein. (Symbolbild) © imago

Herrsching - Die Hintergründe sind merkwürdig: Ein 21-Jähriger hat sich in Herrsching von einer Gruppe fesseln und schlagen lassen – zunächst freiwillig! Weil das fragwürdige "Spiel" jedoch eskalierte, ermittelt nun die Polizei.

Am Dienstagabend, gegen 22 Uhr, ging bei der Polizei Herrsching ein Notruf ein. Der Anrufer teilte mit, dass ein gefesselter Mann am Kiosk "Steg 1" von einer Gruppe geschlagen worden sei. Mehrere Streifen machten sich auf den Weg, doch weil die Tat zum Zeitpunkt des Anrufs schon einige Minuten zurücklag, waren weder Täter noch Opfer vor Ort. Im Zuge der Fahndung konnte die Polizei jedoch wenig später ein verdächtiges Fahrzeug ausmachen, in dem sich alle Beteiligten befanden.

21-Jähriger verabredete sich zu brutalem "Spiel"

Auf der Polizeiinspektion stellte sich dann heraus, dass sich die fünf Gruppenmitglieder (zwischen 17 und 26 Jahre alt) zuvor mit dem 21-Jährigen am Kiosk verabredet hatten. Das Prügel-Opfer stimmte anfangs noch zu, sich fesseln und schlagen zu lassen – im Rahmen eines "Spiels", wie es laut Polizei heißt. Jedoch lief die Situation aus dem Ruder, weswegen er die Gruppe aufforderte, ihn wieder freizulassen. Daran dachten die Schläger jedoch überhaupt nicht und malträtierten den 21-Jährigen weiter.

Als er nach einiger Zeit schließlich doch freigelassen wurde, stieg er mit den anderen in das später von der Polizei kontrollierte Fahrzeug. Bei der Vernehmung gab er an, dass er im Auto bestohlen wurde. Nun ermittelt die Polizei wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Diebstahl. Daneben wurden alle Beteiligten nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.

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