Brutaler Angriff in Germering: Diese Strafen drohen Nicht-Helfern

Germering - Ein brutaler Vorfall aus Germering macht viele Menschen sprachlos und betroffen. Am Sonntagabend wurde eine junge Frau am S-Bahnhof in Unterpfaffenhofen von einem 33-jährigen Mann verprügelt. Die Tat wurde von etlichen Passanten beobachtet, von denen allerdings keiner zur Hilfe eilte. "Obwohl zahlreiche Passanten die Situation beim Heruntergehen an der stark frequentierten Treppe mitbekamen, kam niemand der angegriffenen Frau zu Hilfe", schreibt die Polizei zu diesem Vorfall.
Die unterlassene Hilfe könnte für einige tatenlose Beobachter rechtliche Folgen haben. Derzeit prüft die Polizei anhand der sichergestellten Videoaufnahmen ein Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung gegen einen etwa 50-jährigen Mann. Das Opfer hatte den Mann nach der brutalen Attacke offenbar um Hilfe gebeten, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen, da er den Vorfall mitbekommen habe. Der Mann soll die Bitte jedoch abgelehnt haben.
Unterlassene Hilfeleistung: Diese Strafen drohen
Bei unterlassener Hilfeleistung handelt es sich aber keinesfalls um ein rein moralisches Problem. Wenn Beobachter einer Notsituation nicht eingreifen, drohen ihnen strafrechtliche Konsequenzen. Im Paragraph 323c des Strafgesetzbuches (StGB) steht dazu: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Bei einer Hilfeleistung muss allerdings nicht aktiv eingegriffen werden. Im Falle der 25-Jährigen, die in Germering verprügelt wurde, hätten die Passanten auch passiv handeln können indem sie den Täter aus sicherer Distanz ansprechen oder sich nach der Tat als Zeuge zur Verfügung stellen. Einige Zeugen der brutalen Attacke hatten nach dem Vorfall doch noch eingegriffen und die Polizei verständigt, was ebenfalls als passive Hilfe zählt.
Opfer können Nicht-Helfer auf Schadenersatz verklagen
Opfer können Nicht-Helfer sogar auf Schadenersatz verklagen. Im Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) steht: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
In Kombination mit Paragraph 323c StGB können Nicht-Helfer für den Schaden eines Opfers zur Mitverantwortung gezogen werden und müssten bei einer Verurteilung entsprechend Schadenersatz leisten. Allerdings muss einem Nicht-Helfer die unterlassene Hilfeleistung eindeutig nachgewiesen werden, was sich in vielen Fällen als schwierig erweist.
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