Alice Weidel (AfD) darf nicht im Adolf-Hölzl-Haus Dachau auftreten
Alice Weidel (AfD) darf nicht bei einer Wahlkampfveranstaltung ihrer Partei im Adolf-Hölzl-Haus in Dachau auftreten. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden.
München/Dachau - Die Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Alice Weidel, darf am Samstag nicht bei einer Wahlkampfveranstaltung ihrer Partei in Dachau auftreten. Das hat das Verwaltungsgericht München am Donnerstag entschieden.
Hintergrund der Entscheidung ist eine Veranstaltung der AfD Anfang September, bei der es zu Sachbeschädigungen gekommen war. Damit sich das nicht wiederhole wurde der Auftritt im Adolf-Hölzl-Haus von der Stadt Dachau untersagt.
Gezielte Sachbeschädigungen bei AfD-Wahlkampf
Zwar seien grundsätzlich in der städtischen Einrichtung parteipolitische Veranstaltungen erlaubt. Weil aber bei der AfD-Wahlkampfveranstaltung Anfang September mehrere Werbe-Plakate für die Interkulturelle Woche in Dachau gezielt zerstört worden waren, hatte die Stadt Dachau der AfD verboten, das Adolf-Hölz-Haus am Samstag erneut zu nutzen. Es sei ein Verstoß gegen die Benutzungs- und Hausordnung gewesen, die Stadt hatte damals sogar Anzeige wegen Sachbeschädigung gestellt.
Gegen das Verbot hatte die Partei geklagt – und nun vor dem Münchner Verwaltungsgericht verloren. Aufgrund dieser vorangegangenen Sachbeschädigungen könne die Stadt der AfD die Nutzung der Örtlichkeit ausnahmsweise verbieten, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Ein Sprecher der Gerichts betonte auf AZ-Anfrage, dass sich das Verbot explizit nicht gegen Alice Weidel richte, sondern rein um die Örtlichkeit, die die AfD-Fraktion nicht nutzen dürfe.