Uhrmacherhäusl: Gericht lässt Berufung der Stadt München zu

München - Der Streit um den illegalen Abriss des Uhrmacherhäusls geht in die nächste gerichtliche Runde: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof BayVGH hat dem Antrag der Stadt München auf ein Berufungsverfahren stattgegeben.
Die Stadt war gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 15. Juli 2019 in Berufung gegangen, der VHG ließ diese nun zu, "weil ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen", wie die Stadt am Freitag mitteilte.
Uhrmacherhäusl-Streit geht in zweite Instanz
Die Verwaltung hatte den Eigentümer des Uhrmacherhäusls, Andreas S., zum detailgetreuen Wiederaufbau verpflichtet. Dagegen hatte der Unternehmer geklagt und zunächst Recht bekommen. Nun geht die Sache in die zweite Instanz. Die Begründung des Gerichtes damals: ein Formfehler der Stadt. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts hätte sich die Stadt mit der Forderung des Wiederaufbaus zuerst an den Bauunternehmer wenden müssen, der das Haus zerstört hatte.
Andreas S. hatte das historische Uhrmacherhäusl in der Oberen Grasstraße in Giesing 2017 durch eine Abrissfirma in einer Nacht- und Nebelaktion in Schutt und Asche legen lassen. Er will auf dem Gelände ein zweigeschossiges Gebäude plus Dach bauen. Also einen Bau, der zwei Stockwerke höher wäre als das Original.