Überfall auf Chopard: Urteil für die Bubi-Täter!
Die Räuber kamen mit Axt und Vorschlaghammer. In gut einer Minute zertrümmerten sie im Juwelierladen mehrere Vitrinen, flüchteten mit Preziosen für eine sechsstellige Summe. Jetzt bekamen vier Täter die Quittung – Strafen bis zu siebeneinhalb Jahren. Ein fünfter entkam.
München – Das Münchner Landgericht hat vier Juwelenräuber zu Strafen von fünf bis siebeneinhalb Jahren wegen besonders schweren Raubes verurteilt. Die vier jungen Männer überfielen am 12. Februar 2014 das Juweliergeschäft in der Maximilianstraße, zertrümmerten binnen 67 Sekunden mehrere Vitrinen und stopften Uhren und Schmuck für gut 818 000 Euro in zwei Rucksäcke. Sie wurden auf der Flucht gefasst, ein fünfter Mann entkam mit Beute für 566 000 Euro.
Die Angeklagten haben den Überfall gestanden, zu etwaigen Hintermännern und der Identität des fünften Mannes aber keine Angaben gemacht. Es gebe Indizien, dass die Tat der mit falschen Papieren aus Rumänien angereisten Angeklagten ein Banden-Verbrechen sei, dafür spreche schon das Verschwinden eines großen Teils der Beute, sagte der Vorsitzende Stephan Kirchinger am Dienstag. Aber ein sicherer Nachweis dafür "war nicht möglich". Ebenso sei denkbar, dass die jungen Männer aus ärmlichsten Verhältnissen das Verbrechen als "Nachahmungstäter begingen". Alle vier hatten sich bis dahin nichts zuschulden kommen lassen.
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Die höchste Strafe bekam der einzige zur Tatzeit bereits 21-jährige Angeklagte. Zwei Jugendliche im Alter von 19 und 18 Jahren wurden zu Jugendstrafen von fünf und fünfeinhalb Jahren verurteilt, ein damals noch nicht volljähriger Angeklagter zu fünf Jahren und drei Monaten. Das Verbrechen wurde als besonders schwerer Raub gewertet wegen der Verwendung gefährlicher Werkzeuge. Der noch unbekannte Komplize hatte den Sicherheitsmann des Geschäfts mit einem Schraubenzieher zu Boden gezwungen. Axt und Vorschlaghammer dienten laut Urteil dazu, die Angestellten "so einzuschüchtern, dass die Wegnahme der Beute möglich wurde". Videoaufnahmen zeigen das Personal völlig verängstigt am Boden kauernd. Noch heute leiden die drei Frauen unter Schlafstörungen.
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Die Strafen lagen über den Anträgen der Verteidigung von vier bis fünf Jahren und um einiges unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte sieben bis achteinhalb Jahre gefordert und den beiden Heranwachsenden nicht die Anwendung von Jugendstrafrecht zubilligen wollen. Die beiden seien Jugendlichen gleichzustellen, entschied das Gericht: "Keiner hat eine abgeschlossene Ausbildung, keiner hat je allein gelebt und Verantwortung übernommen." Beim Strafmaß berücksichtigte die Jugendstrafkammer neben den Geständnissen, dass die vier "auf Grund ihres Lebensmittelpunktes in Rumänien besonders haftempfindlich sind". Die Familien haben nicht die finanziellen Mittel, ihre Söhne im deutschen Gefängnis zu besuchen.