Über 2.300 Münchner können sich die Pflege nicht leisten

2.350 Münchner können sich ihre Pflegekosten nicht allein leisten. Für sie zahlt ab Januar der Bezirk die Sozialhilfe.
Irene Kleber |
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Viele Rentner können sich ihre Pflege nicht leisten. (Symbolfoto)
imago/Joko Viele Rentner können sich ihre Pflege nicht leisten. (Symbolfoto)

München - In diesen Tagen flattert Post ins Haus bei den betagten Münchnern, die ambulante Pflege zuhause brauchen, sich diese aber nicht aus ihrer Rente leisten können. 2.350 Rentner sind das aktuell (zwei Drittel davon sind so arm, dass sie auch Grundsicherung beziehen).

Mit dem Brief kommt der Bescheid, wie viel Geld sie im kommenden Jahr von der Sozialhilfe bekommen, um Miete, ambulante Pflege und ihre Lebenshaltungskosten bestreiten zu können. Aber Achtung: Es wird ein neuer Briefkopf zu sehen sein. Statt dem Münchner Kindl (und dem Absender "Sozialreferat") steht dort das blaue Logo vom "Bezirk Oberbayern". Denn ab 1. Januar kommt die Sozialhilfe-Zahlung vom Bezirk – und nicht mehr wie bisher von der Stadt München.

Das hängt damit zusammen, dass künftig für die Münchner alle ambulanten und stationären Hilfen aus einer Hand vom Bezirk kommen sollen, statt wie bislang von zwei verschiedenen Stellen (nämlich Stadt München und Bezirk).

So läuft die Übergabe an stationäre Einrichtungen

Wer irgendwann also nicht mehr zuhause von einem Pflegedienst gepflegt werden kann, sondern in eine stationäre Einrichtung gehen muss, muss dann keinen neuen Antrag stellen, die Akten werden einfach im Haus weitergereicht.

"Die Übergabe der Akten vom Sozialreferat zu uns läuft reibungslos", erklärt Bezirkstagspräsident Josef Mederer. "Für die betroffenen Hilfebezieher ändert sich nichts, wir prüfen auch die Bescheide der Stadt München nicht nach."

Wer wie viel "Hilfe zur Pflege" bekommen kann, hängt von der Rente und dem Vermögen eines Pflegebedürftigen ab. Hier drei Beispiele:

Fall 1: Rentnerin Elisabeth W. (74) wird zuhause von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt. Für Pflegegrad 3 (65 Punkte) bekommt sie von der Pflegekasse monatlich 1.298 Euro. Weil aber dieses Geld und ihre Rente nicht ausreichen für Pflege, Miete und Lebenshaltungskosten, legt die Sozialhilfe den Rest als "Pflegekostenzuschuss" drauf: 820 Euro monatlich. Zudem stehen ihr 181,66 Euro Pflegegeld zu.

Insgesamt bekommt sie also 1.001,66 Euro monatlich als "Hilfe zur Pflege".

Fall 2: Kunigunde B. (92) hat Pflegegrad 4 (70 Punkte) und wird daheim ambulant gepflegt. Von der Pflegekasse bekommt sie dafür monatlich 1.612 Euro. Ihre Rente und dieses Geld reichen nicht für Miete, Pflege und Lebenshaltungskosten. Deshalb übernimmt die Sozialhilfe den Rest von 500 Euro monatlich. Zusätzlich stehen ihr als Pflegegeld 242,66 Euro monatlich zu.

Insgesamt bekommt Kunigunde B. also 742,66 Euro monatlich als "Hilfe zur Pflege".

Fall 3: Astrid K. (37) ist schwerstbehindert (Pflegegrad 5, 100 Punkte). Sie wohnt allein und hat Laienhelfer und Assistenzkräfte für eine 24-Stunden-Pflege selbst angestellt ("Arbeitgebermodell"). Von der Pflegekasse erhält sie dafür 901 Euro monatlich. Weil dieses Geld und ihr sonstiges Einkommen nicht reicht für Miete, Pflege und Lebenshaltungskosten, zahlt die Sozialhilfe in ihrem Fall rund 10.280 Euro monatlich plus Pflegegeld. Gesamtbetrag im Monat: 10.580,33 Euro.


Mehr Infos gibt es im Heft "Ambulante Hilfe zur Pflege". Es kann kostenfrei bestellt werden unter der Telefonnummer 2198-900 18

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