Über 20 Messerstiche: Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich
Seine Söhne mussten mit ansehen, wie der 37-jährige Ex-Mesner Christian R seine Frau mit über 20 Messerstichen tötete. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft.
Neubiberg – Vor den Augen seiner drei und sechs Jahre alten Söhne hat der 37-jährige Mesner Christian R. seine Frau Simone R. mit über 20 Messerstichen niedergemetzelt. Wegen Mordes forderte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor dem Münchner Schwurgericht lebenslange Freiheitsstrafe für den Mesner und die Feststellung der besonders schweren Schuld, die eine Freilassung nach 15 Jahren verhindert.
Das Urteil soll am kommenden Dienstag gesprochen werden. Der Angeklagte hatte die Bluttat zum Prozessauftakt gestanden. Seine Frau habe ihn verlassen und sich scheiden lassen wollen. Am 20. Februar 2012 hat der 37-Jährige nach seiner Schilderung eine letzte Aussprache gesucht. Es kam zum Streit, bei dem der Mesner seine ein Jahr jüngere Frau die Treppe hinunter stieß und ihr das Messer im Beisein der Kinder immer wieder in Kopf und Hals stieß.
Der Mann hat nach Auffassung von Staatsanwältin Nicole Selzam seine häusliche Bequemlichkeit nicht verlieren wollen und die auf ihn zukommenden Unterhaltszahlungen gefürchtet. „Er wollte seine Frau auf keinen Fall gehen lassen. Sie sollte entweder bei ihm bleiben oder sterben.“ Aus diesem niedrigen Beweggrund habe er die Tat heimtückisch verübt.
Seine Söhne, die jetzt in einem Kinderheim leben, seien traumatisiert und die Spätfolgen noch nicht absehbar. Der Ältere fühle sich „schuldig, weil er die Mama nicht beschützen konnte“, ergänzte Nebenklage-Anwältin Gabriele Schöch.
Der Angeklagte war dem Plädoyer der Staatsanwältin zufolge trotz einer mittelgradigen Depression voll schuldfähig. Dem psychiatrischen Gutachten zufolge ist der Mesner „besitzergreifend, kontrollsüchtig und unbelehrbar“.
Einziger Pluspunkt für den 37-Jährigen war für die Staatsanwältin ein „Opferausgleich“ für die Kinder in Form von 17 000 Euro. Verteidiger Hans-Dieter Gross warf der Staatsanwältin vor, sie habe aus der umfangreichen Beweisaufnahme positive Aussagen über den Angeklagten unter den Tisch fallen lassen. Er bezweifle, dass sein „affektiv aufgeladener“ Mandant die Arglosigkeit seines Opfers habe ausnützen können.
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