Über 100 Einsätze wegen Pyrotechnik in und um München
Geböllert werden darf nur vom Silvesterabend bis zum Morgen des 1. Januar, außerhalb von Verbotszonen und nicht zu nah an besonderen Gebäuden.
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Geböllert werden darf nur vom Silvesterabend bis zum Morgen des 1. Januar, außerhalb von Verbotszonen und nicht zu nah an besonderen Gebäuden.