U-Bahnschläger nach 13 Jahren verurteilt
Jugendstrafe für Erwachsene: Die U-Bahnschläger Enver und Rexhep K. (31, 32) müssen für sieben und fünf Jahre in Haft. 1996 hatte sie ihr damals 23-jähriges Opfer am U-Bahnhof Heimeranplatz fast tot geprügelt.
MÜNCHEN Das Urteil fällt mehr als 13 Jahre nach ihrer Tat: Die U-Bahn-Gewalttäter Enver und Rexhep K. müssen für sieben und fünf Jahre in Haft. Die Vorsitzende Richterin am Münchner Landgericht, Monika Köhler, befand die großen Männer des gemeinschaftlichen versuchten Mordes an dem Schreiner Steffen K. für schuldig.
Als sie im Sommer 1996 ihr damals 23-jähriges Opfer am U-Bahnhof Heimeranplatz fast totprügelten, waren sie erst 18 – das trägt zu den verhältnismäßig niedrigen Haftstrafen bei, denn die heute 31 und 32 Jahre alten Männer werden nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Laut Köhler ist die „relativ glimpfliche Strafe auch dem Umstand zu verdanken, dass ein weiterer Mittäter zeitnah zur Tat nur zu drei Jahren Haft verurteilt wurde“. Driton I. war bereits im September 1997 verurteilt worden, nachdem er sich selbst der Justiz gestellt hatte. Enver und Rexhep K. tauchten im Kosovo, ihrer Heimat, unter. Doch Ende 2008 wurden Enver K. in Italien und Rexhep K. in der Schweiz festgenommen.
Jedoch „ist die Kammer fest davon überzeugt, dass zumindest der Angeklagte Enver K. den Tod des Opfers wollte“, erläutert Köhler ihr Urteil. Gemeinsam mit Driton I. hielten sich Enver und Rexhep K. damals im Münchner U-Bahnhof Heimeranplatz auf, I. rauchte.
Als Steffen K. auf das Rauchverbot hinwies, holte I. zum Schlag aus, den K. zunächst noch abwehren konnte. Die beiden Cousins mischten sich ein und prügelten K. „mit äußerster Brutalität“ nieder, wie die Richterin betont.
Enver K. zog unvermittelt ein Messer und begann, auf den am Boden liegenden Steffen K. einzustechen: Insgesamt neun Mal traf er sein Opfer – unter anderem in die Leber und in die Lunge. Ein tödlicher Stich ins Herz wurde nur durch eine Geldbörse in der Brusttasche des Opfers abgefangen.
Schließlich stürzte Steffen K. ins Gleisbett – die drei Täter „flohen vom Tatort ohne sich weiter um das Opfer zu kümmern und in dem Bewusstsein, dass die Verletzungen tödlich sein konnten“, sagt Köhler.
Die Richterin schaut den beiden Angeklagten fest in die Augen, als sie erklärt, Steffen K. habe bis heute schwer unter den Folgen des Übergriffs zu leiden: „Nur durch mehrere Notoperationen konnte sein Leben gerettet werden. Sprechen, Gehen und Essen musste er wie ein Kleinkind neu erlernen.“ Seinen Schreinerberuf kann K. bis heute nicht wieder in Vollzeit ausüben.
Rexhep und Enver K. beharrten bis zum Ende der Verhandlung darauf, sie hätten sich lediglich gegen einen Angriff von Steffen K. gewehrt. Allerdings räumte Enver K. ein, er habe ein Messer geführt. Beide entschuldigten sich bei ihrem Opfer. Dies und der Umstand, dass beide weder vor noch nach der Tat straffällig wurden, wertete die Richterin zu ihren Gunsten. Der Urteilsverkündung folgen beide völlig regungslos und mit vor dem Bauch gefalteten Händen.
Die Anwälte der Angeklagten schlossen nicht aus, in Revision zu gehen. „Ob wir wirklich einen versuchten Mord vorliegen haben, müssen wir prüfen“, sagt Rechtsanwalt Richard Beyer im Anschluss an die Verhandlung. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sieht in dem Urteil „ein wichtiges Signal der Jugendgerichtsbarkeit“. Sie lässt mitteilen, gewaltbereiten jungen Menschen müsse deutlich vor Augen geführt werden, „dass Staat und Gesellschaft rigoros auf derart massive Grenzüberschreitungen reagieren“.
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