U-Bahnhof München: Mädchen reißt sich Finger fast ab - kein Schmerzensgeld

Die Eltern fordern für ihre Tochter (10) Schmerzensgeld und klagen gegen die Stadtwerke. Doch die Klage scheitert.
John Schneider |
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Die Klage scheiterte. (Symbolbild)
Uli Deck/dpa Die Klage scheiterte. (Symbolbild)

München - Petra P. (Name geändert) hätte um ein Haar einen Zeigefinger verloren. Die 10-jährige Augsburgerin war mit ihren Eltern und Geschwistern in München unterwegs. Am U-Bahnhof Fröttmaning kam es dann zu dem folgenschweren Unfall.

Das Mädchen war am 30. April 2017 vom U-Bahnhof in Richtung Esplanade unterwegs, es ließ seine Hand auf dem Handlauf "mitlaufen". Die Eltern erklären vor Gericht, dass die Metallrohre des Handlaufs nicht mehr miteinander verbunden gewesen waren. Das nachfolgende offene Rohr habe über das vorhergehende Stück hinausgeragt, so dass das Kind mit dem Zeigefinger in das offene Metallrohr des Anschlussstücks geraten und dort steckengeblieben sei.

Die Folge: eine offene Fraktur des Fingers mit einer Verletzung der Streckmuskeln und -sehnen. Der Finger bleibe wohl in seiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkt. Das sei Schuld der Münchner Stadtwerke, die ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe.

Mädchen verletzt sich in U-Bahnhof in München - Eltern klagten

Die Stadtwerke halten dagegen: Der U-Bahnhof sei nur drei Tage zuvor überprüft worden. Mit Ausnahme eines defekten Fahrkartenautomaten seien keine Schäden festgestellt worden. Von alleine hätten die Rohre aber nicht auseinanderdriften können, so dass dies durch eine mutwillige Gewalteinwirkung geschehen sein müsse.

Die zuständige Richterin am Amtsgericht schließt sich dieser Meinung an. Zwar nehme sie den Eltern die Darstellung des Unfalls ab, die Stadtwerke seien in diesem Bereich auch tatsächlich verkehrssicherungspflichtig, aber "eine Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, wäre im praktischen Leben nicht erreichbar".

Die Stadtwerke haben den Bereich kurz zuvor kontrolliert. Das reiche, um der Verkehrssicherungspflicht zu genügen, sagt die Richterin. Die Kontrolleurin hatte vor Gericht berichtet, dass sie bei jeder Kontrolle routinemäßig auch die Handläufe der Bahnhöfe überprüfe und diese dabei mit der Hand "ablaufen" würde: "Wenn ich der Meinung bin, dass es jeden Moment rausrutscht, wenn der Spalt zu groß ist, dann melde ich es."

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