U-Bahn-Unfall vertuscht? - Die MVG wehrt sich
Die MVG wehrt sich gegen einen Bericht, demnach sie im vergangenen Jahr einen Unfall mit einer U-Bahn zu vertuschen versucht haben soll.
München - Anfang Mai 2015 rammt eine U-Bahn einen Prellbock. Glücklicherweise ereignet sich der Unfall in einer Wendeanlage hinter der Haltestelle Feldmoching, also außerhalb des regulären Fahrgastbetriebs. Zu Schaden kommen keine Fahrgäste, sondern "nur" die U-Bahn-Fahrerin.
Groß etwas mitbekommen hat die Öffentlichkeit von diesem Unfall allerdings nicht. Warum? Hat die MVG den doch spektakulären und möglicherweise aufseheneregenden Vorfall erfolgreich vertuscht?
Niemand erfuhr von dem Unfall
Das wirft zumindest die "SZ" mit einem Artikel vom Donnerstag dem Verkehrsbetrieb indirekt vor. "Bis heute hat von dem Unfall niemand außerhalb der MVG und der zuständigen Aufsichtsbehörde erfahren," heißt es dort. Darüber hinaus gehe aus dem Tagesbericht der MVG, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, hervor, dass das städtische Verkehrsunternehmen bemüht gewesen sei, den Unfall möglichst nicht bekannt werden zu lassen. Deshalb sei von den Verantwortlichen entschieden worden, den beschädigten Zug nach ein Uhr nachts, wenn der U-Bahn-Betrieb komplett ruht, von Feldmoching aus ins Depot nach Fröttmaning zu transportieren.
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Damit niemand ein Foto von der havarierten U-Bahn machen konnte, ssollen sogar "sämtliche Reinigungsarbeiten in den Bahnhöfen entlang der Überführungsstrecke eingestellt" worden und an diversen Nachtbaustellen die Fremdfirmen zurückgehalten worden sein.
MVG wehrt sich gegen Vertuschungs-Vorwurf
Gegen den Vorwurf der Vertuschung wehrt sich die MVG am Donnerstag entschieden: "Der Vollständigkeit halber weist die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es vier Tage später, nämlich am 11.5.2015, eine Presseanfrage zu dem Vorfall gab, und zwar von der SZ. Diese wurde von der MVG umgehend beantwortet. Schon deswegen ist der Vorwurf der Vertuschung absurd", heißt es in einer Pressemitteilung.
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Die Beantwortung fiel laut "SZ"-Bericht allerdings eher einsilbig aus: Man kommentiere interne betriebliche Unterlagen nicht. Vor allem nicht, wenn Persönlichkeitsrechte der eigenen Mitarbeiter betroffen seien. Unfallursache sei nämlich laut MVG menschliches Versagen gewesen und aus diesem Grund hätte man keine Veranlassung gesehen, die Öffentlichkeit über dieses Ereignis zu informieren. Konsequenzen seien daraus ebenfalls nicht zu ziehen, da kein Bezug zu den anderen U-Bahnen gleichen Typs bestünde.
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