U-Bahn-Schubser: Wie der Sturz zum Tod führte

"Typischer Verlauf": Ein Gutachter erklärt im Prozess, warum das Opfer (87) erst Wochen später starb.
von  John Schneider
Der Angeklagte sitzt am Donnerstag im Gerichtssaal des Münchner Landgerichts.
Der Angeklagte sitzt am Donnerstag im Gerichtssaal des Münchner Landgerichts. © Nina Gut/dpa

München - Es ist ein wichtiger Mosaikstein in der Beweiskette: Ist der Sturz auf dem U-Bahnsteig am Marienplatz Ursache für den Tod eines 87-Jährigen einige Wochen später? Nur dann kann man den Angeklagten Martin S. (37) wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilen. Nach einem Schubser war der 87-Jährige am 3. Juni 2016 auf den Hinterkopf gefallen.

Der Rechtsmediziner im Zeugenstand bejaht den Zusammenhang: Die tödliche Lungenentzündung, der der 87-Jährige am Ende im Pflegeheim erlag, sei auf die Immobilität des bettlägrigen Mannes zurückzuführen. Und die ist wiederum eine Folge der Sturzverletzungen, vor allem der Blutungen im Gehirn. „Ein typischer Verlauf für ältere Menschen“, sagt der Mediziner.

Der Zustand des Mannes habe sich in den elf Wochen bis zu seinem Tod kontinuierlich verschlechtert. Zwar seien auch drei Stürze aus dem Bett dokumentiert, die aber nur zu oberflächlichen Verletzungen außen geführt haben und nicht todesursächlich gewesen seien.

Am 16. Oktober soll nach neuer Planung plädiert werden. Das Urteil des Schwurgerichts wird der Vorsitzende Richter Michael Höhne demnach am 27. Oktober verkünden.

Lesen Sie hier: Wäre der tragische U-Bahn-Unfall zu verhindern gewesen?

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