Twitter-Post von Marcus Pretzell nach Berlin-Anschlag: "Es sind Merkels Tote"

Marcus Pretzell (AfD) postet auf Twitter, die Toten in Berlin gingen auf Merkels Konto. Jetzt lässt die Münchner Polizei prüfen, ob es sich um Rufmord handelt.
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Hat mal wieder Ärger wegen einer Aussage auf Twitter: Marcus Pretzel, Landeschef der AfD in Nordrhein-Westfalen.
dpa Hat mal wieder Ärger wegen einer Aussage auf Twitter: Marcus Pretzel, Landeschef der AfD in Nordrhein-Westfalen.

München - Während auf dem verwüsteten Weihnachtsmarkt in Berlin noch die Toten fortgetragen wurden, liefen bei der AfD die Drähte heiß. Die Partei wollte auf das, was da geschehen ist, schnell reagieren - vor allem als Vermutungen die Runde machten, der mutmaßliche Täter sei möglicherweise als Asylbewerber nach Deutschland eingereist.

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Eigentlich ein gefundenes Fressen für die seit Monaten als Anti-Asyl-Partei durchs Land ziehende AfD. Doch im Terror-Fall Berlin tritt die Parteispitze auf die Bremse, weil noch nicht alle Fakten klar sind. Eigentlich untypisch, und ausgerechnet der Lebensgefährte von Parteichefin Frauke Petry, Marcus Pretzell, hält sich nicht daran.

Er postet auf Twitter, die Opfer von Berlin seien "Merkels Tote".

Für diese Aussage bekam der Landesvorsitzende der AfD in Nordrhein-Westfalen und Europaabgeordnete (wohl kalkuliertermaßen) viel Gegenwind, allerdings auch Zuspruch. Doch eine Userin meldete den Post der Münchner Polizei, und das Social-Media-Team reagierte prompt.

"Danke für den Hinweis, wir werden den Tweet strafrechtlich prüfen lassen", schreiben die Beamten.

Strafrechtlich prüfen? In Frage kommt hier, wie es die Twitter-Nutzerin auch schreibt, §186 StgB in Frage, der den Rufmord unter Strafe stellt. 

Rufmord oder Verleumdung

Rufmord wird in §186 Strafgesetzbuch (StGB) wie folgt definiert: Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die schwächere Form wäre §187 StGB, die Verleumdung: Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ob die Prüfung der Münchner Polizei auch zu einem Ergebnis kommt, bleibt abzuwarten. Marcus Pretzell jedenfalls reagierte, nachdem er den Tweet der Polizei gesehen hatte, gewohnt lapidar: "Majestätsbeleidigung? Weil es Merkels Tote sind? Das SM-Team der Polizei München sorgt jetzt für Sicherheit! Danke!"

Den Merkel-Tweet jedenfalls hat Pretzel an sein Profil angeheftet. Es ist nicht davon auszugehen, dass er anderer Meinung werden wird.

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