Tüv-Norm: Fahrgeschäfte auf der Wiesn müssen nachgerüstet werden
Ältere Fahrgeschäfte auf der Wiesn und anderen Volksfesten müssen neue EU-Norm erfüllen. Ein Schausteller klagt - wohl ohne Erfolg.
München - "In 45 Jahren ist bei uns noch niemand rausgefallen", sagt der Münchner Schausteller Eduard Hohmann (66). Auch nicht beim 1991 gebauten "Magic", das mit seinen bunten Gondeln auf der Wiesn und zuletzt auf dem Frühlingsfest seine Gäste herumwirbelte.
Sicher scheint es also zu sein, das "Magic"-Karussell, nach neuesten Sicherheitsnormen geprüft ist es nicht. Dass Hohmann in 45 Jahren mit unterschiedlichen Karussells keinen Unfall gehabt hat, reicht dem Tüv nicht. "Es geht schlichtweg um die Sicherheit für Nutzer", sagt der Anwalt des Tüv, Klaus Hoffmann.
Und erntet reichlich Gegenwind. Schausteller Hohmann hat gegen die neue EU-Norm EN 13841 für alte Fahrgeschäfte geklagt. Er wird dabei von vielen Kollegen unterstützt. "Sie können sich sicher sein, dass der Weg zum Volksfest viel gefährlicher ist als dann die Fahrt im Karussell", sagt Frank Hakelberg vom Deutschen Schaustellerbund. In der ersten Instanz beim Bayerischen Verwaltungsgericht konnte sich Hohmann mit seiner Rechtsauffassung noch durchsetzen. Doch der Tüv ging in Berufung. Am Donnerstag kam es vor dem Verwaltungsgerichtshof zum erneuten Showdown.
Was die Schausteller besonders ärgert: Eigentlich erlaube die neue Norm – es geht unter anderem um Schweißtechniken, Verstärkung von Auslegern und Fahrgastträgern für die immer fülliger werdende Kundschaft – Ausnahmen für ältere fliegende Bauten wie das "Magic". Das sei auch in vielen Ländern so geregelt worden. Nur in Belgien und Deutschland nicht. Dabei seien die deutschen Fahrgeschäfte schon jetzt die Sichersten. Die fliegenden Bauten werden nicht nur einmal im Jahr einer Hauptprüfung unterzogen, sondern auch bei jedem neuen Aufstellen bei einem Volksfest erneut geprüft.
Nichts weniger als die "Volksfestkultur" stehe hier auf dem Spiel. Eduard Hohmann rechnet alleine für das nun notwendige Tüv-Gutachten mit einem hohen fünfstelligen Betrag, dazu kämen die Kosten für eine Nachrüstung. Er hat die Reißleine gezogen und das "Magic" nach Köln verkauft. Andere könnten folgen.
Warum er dann überhaupt noch klage? "Das ist eine Prinzipsache. Wir brauchen Rechtssicherheit." Die wird er bekommen, aber wohl nicht in seinem Sinne. VGH-Richter Hans-Joachim Dösing erklärt, das sei ähnlich wie bei der MPU: "Wenn ich den Prüfbericht vom Tüv nicht bringe, dann kriege ich halt meinen Führerschein nicht."
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