Türken in München stimmen über Verfassungsreferendum ab
Das türkische Verfassungsreferendum hat für viele Proteste und Diskussionen gesorgt, nun geht es zur Sache: In den nächsten zwei Wochen können in Deutschland lebende Türken darüber abstimmen. Allein in Bayern leben 180.000 wahlberechtigte Türken.
München/Fürth - Ein ehemaliges Münchner Postamt dient den rund 115.000 stimmberechtigten Türken aus Südbayern als Wahllokal. Bevor Konsulatsmitarbeiter die Türe öffnen, warten davor bereits 50 Landsleute darauf, ihre Stimme abzugeben, obwohl sie dafür eigentlich zwei Wochen lang Zeit haben. Am Wochenende wird mit einem größeren Absturm gerechnet.
Die Meinung über das Abstimmungsverhalten der in Deutschland lebenden Türken zur Verfassungsänderung ist zwiespältig - in München wie in Fürth, wo das zweite bayrische Wahllokal liegt. "Ich habe viele Bekannte in Deutschland, die für eine Verfassungsänderung sind", berichtet eine 19-jährige Studentin aus München.
Es geht um viel
Einige andere hoffen allerdings, dass eine Mehrheit gegen die Verfassungspläne des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan stimmt. "Der ist verrückt, der Mann", sagte ein 63-jähriger Mann, der seit 40 Jahren in München lebt. Sein Begleiter betritt das Wahllokal demonstrativ mit einer Krawatte mit dem Konterfei von Kemal Atatürk - dem Begründer und Modernisierer der Republik Türkei.
Ganz gleich, wie sie zu der Verfassungsänderung stehen, die Erdogan weitreichende Kompetenzen einräumt - alle, die man an diesem Morgen darauf anspricht, machen klar: Es geht um viel. "Die Wahl ist enorm wichtig. Es geht um mein Land, es geht um meine Zukunft", sagt Cana Colak. Die junge Türkin ist Mitglied der türkischen sozialdemokratischen Partei und von dieser als Wahlhelferin und Wahlbeobachterin entsandt. Zusammen mit Vertretern anderer türkischer Parteien überwacht sie die Abwicklung der Stimmabgabe durch Konsulatsbeamte.
Urnen werden in der Türkei ausgezählt
An den Tischen vor den mit rotem Halbmond und Stern versehenen weißen Papp-Wahlkabinen stapeln sich die mit "Evet" (Ja) und "Hayir" (Nein) bedruckten weiß-braunen Stimmzettel. Daneben liegen die mit zwei Siegelstempeln versehenen Wahlumschläge bereit. "Ein Siegel wurde in Türkei drauf gestempelt, das zweite ist der Stempel der jeweiligen Urne", erläuterte eine türkische Wahlbeobachterin die Wahlregularien.
Der 26-jährige Erolem Hayir ist mit dem Wahlsystem dennoch nicht einverstanden. Dass die Urnen in der Türkei ausgezählt werden, findet er nicht richtig. "Das muss hier vor Ort passieren", macht der Erlanger Wirtschaftsingenieur-Student und Mitglied der türkischen Republikanischen Partei deutlich.
Dass er den Ablauf als Wahlbeobachter überwachen kann, ist ihm dennoch wichtig. Dafür opfere er gerne eine Teil seiner Freizeit. Aus seiner Haltung zum Referendum macht er keinen Hehl: "Ich bin gegen die Verfassungsänderung." Er wolle doch nicht, dass die Türkei ein "afrikanisches Land" werde.
Wahlberechtigte Türken in der EU
Rund 55,3 Millionen Wahlberechtigte in der Türkei sollen am 16. April über die Einführung des Präsidialsystems entscheiden. Hinzu kommen rund 2,97 Millionen wahlberechtigte Türken im Ausland. Die Auslandstürken machen damit rund fünf Prozent aller Stimmen aus – und könnten bei einem knappen Ergebnis das Zünglein an der Waage sein:
- In Deutschland sind rund 1,43 Millionen wahlberechtigte Türken registriert – mehr als in jedem anderen Land außerhalb der Türkei. Es folgen Frankreich (326 000), die Niederlande (253 000), Belgien (138 000) und Österreich (109 000).
- In der Bundesrepublik, Österreich, der Schweiz, Belgien, Dänemark und Frankreich können die Wahlberechtigten bis zum 9. April abstimmen.
- Möglich ist die Stimmabgabe u.a. auch an den Flughäfen Atatürk und Sabiha Gökcen in Istanbul und Esenboga in der Hauptstadt Ankara sowie an mehreren Land- und Seeübergängen.
Wahlberechtigte Türken in den EU-Ländern: Deutschland stellt die meisten Wähler. Grafik: dpa
Verfassungsreform: Was will Erdogan ändern?
Recep Tayyip Erdogan will in der Türkei ein Präsidialsystem einführen. Nachdem im Januar das Parlament die Vorschläge für die Verfassungsreform beschlossen hat, soll das Volk in einem Referendum abstimmen. Die wichtigsten geplanten Änderungen:
- Der Präsident wird Staats-, sondern und Regierungschef. Einen Ministerpräsidenten gibt es nicht mehr. Der Präsident darf künftig einer Partei angehören. Er wird nicht mehr vom Parlamentspräsidenten, sondern von einem Vizepräsidenten vertreten. Der Präsident ist zuständig für die Ernennung und Absetzung von einer von ihm selbst bestimmten Zahl an Vizepräsidenten, von Ministern und allen hochrangigen Staatsbeamten. Das Parlament hat kein Mitspracherecht.
- Der Präsident kann Dekrete mit Gesetzeskraft erlassen, diese treten mit der Veröffentlichung im Amtsanzeiger in Kraft. Das Parlament muss nicht zustimmen. Dekrete werden unwirksam, falls das Parlament jeweils ein Gesetz verabschiedet. Gesetze darf (bis auf den Haushaltsentwurf) nur noch das Parlament einbringen.
- Parlament und Präsident werden künftig am selben Tag für fünf Jahre vom Volk gewählt, erstmals am 3. November 2019. Die zeitgleiche Wahl erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Partei des jeweiligen Präsidenten über eine Mehrheit im Parlament verfügt. Die Zahl der Abgeordneten steigt von 550 auf 600. Parlamentarische Anfragen gibt es nur noch schriftlich an die Vizepräsidenten und Minister.
- Neuwahlen können das Parlament und der Präsident auslösen, im Parlament ist dafür eine Dreifünftel-Mehrheit notwendig. In beiden Fällen werden das Parlament und der Präsident gleichzeitig neu gewählt - unabhängig davon, wer die Neuwahl veranlasst hat.
- Die Amtszeiten des Präsidenten sind auf zwei beschränkt. Sollte das Parlament in der zweiten Amtsperiode des Präsidenten Neuwahlen beschließen, kann der Präsident allerdings noch einmal kandidieren.
- Die Zählung der Amtszeiten würde unter dem neuen Präsidialsystem neu beginnen. Erdogan wäre also nach einem Wahlsieg 2019 in seiner ersten Amtsperiode. So könnte er theoretisch bis 2034 an der Macht bleiben.
- Der Präsident bekommt mehr Einfluss auf die Justiz: Im Rat der Richter und Staatsanwälte kann der Präsident künftig vier der 13 Mitglieder bestimmen, das Parlament sieben weitere. Feste Mitglieder bleiben der Justizminister und sein Staatssekretär, die der Präsident auswählt. Bislang bestimmen Richter und Staatsanwälte die Mehrheit der derzeit noch 22 Mitglieder des Rates. Das Gremium ist unter anderem für die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten zuständig.
- Gegen den Präsidenten kann nicht nur wie bislang wegen Hochverrats, sondern wegen aller Straftaten ermittelt werden. Allerdings ist eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten im Parlament notwendig, um eine Untersuchung an die Justiz zu überweisen.