Trotz Verbots operiert? Chirurg will Approbation zurück

München - Das Münchner Gesundheitsamt und die Gewerbeaufsicht werfen dem Arzt Verstöße gegen Vorsorge- und Hygienevorschriften vor. Er habe ohne erforderliche Anmeldung Operationen vorgenommen und in seiner Praxis sei die Sicherheit der Patienten nicht gewährleistet gewesen. Im Herbst des vergangenen Jahres wurde ihm die Approbation entzogen. Laut Gesundheitsamt laufen derzeit 80 strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen ihn, in einem Fall außerdem wegen fahrlässiger Tötung.
Der Kläger argumentierte vor Gericht, er habe stets versucht, alle Auflagen einzuhalten. Die Richter entschieden in der Hauptverhandlung, das Verfahren schriftlich weiterzuführen. Ein Urteil soll erst einige Zeit später fallen.