Tanzverbot vor Ostern in München: Hier wird trotzdem gefeiert

Mit den "stillen Tagen" vor dem Osterwochenende kommt auch wieder das Tanzverbot. Einige Clubs in München dürfen trotzdem Partys und Konzerte veranstalten, sofern sie sich an eigenartige Auflagen halten.
André Wagner |
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Tanzen und Feiern im Club: An "stillen Tagen" eigentlich verboten, außer man hat eine Sondergenehmigung. (Symbolbild)
Tanzen und Feiern im Club: An "stillen Tagen" eigentlich verboten, außer man hat eine Sondergenehmigung. (Symbolbild) © picture alliance/dpa

München - Neun sogenannte "stille Tage" gibt es pro Jahr in Bayern, an denen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten sind, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen. 

Im April 2025 gibt es mit dem Gründonnerstag (17.4.) sowie dem Karfreitag (18.4.) und Karsamstag (19.4.) gleich drei "stille Tage", an denen es ein Tanzverbot gibt, es sei denn, der Eventveranstalter besitzt eine behördliche Genehmigung.

Der Protest gegen das Gesetz, das an einigen hohen christlichen Feiertagen das Tanzen verbietet, nimmt von Jahr zu Jahr zu. Und seit vielen Jahren setzt sich der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) gegen das Musik- und Tanzverbot in Bayern ein. 

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Wider dem Tanzverbot: bfg organisiert 40 Veranstaltungen in München

Dank eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016, organisiert der bfg seit 2017 regelmäßig an den "stillen Tagen" seine "Heidenspaß-Partys", die dem landesweiten Tanzverbot trotzen.

Und so finden an Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag insgesamt 40 Veranstaltungen in 28 Münchner Clubs, Bars und Tanzschulen statt.

Das ist möglich, weil beim Kreisverwaltungsreferat extra für diese Events Genehmigungen beantragt wurden. Getanzt und gefeiert darf aber nur, wenn folgende Auflage erfüllt werden:

  • Zu Beginn der Veranstaltung muss der Bund für Geistesfreiheit fünf Minuten lang eine Einführung geben.
  • Während der Veranstaltung muss alle 90 Minuten eine Durchsage erfolgen, die auf den besonderen Charakter dieser Veranstaltung hinweist. Zudem muss die Organisation ihren Einsatz für Bürgerrechte und Demokratie und ihre Weltanschauung erläutern. 

"Es freut mich, dass wir es auch dieses Jahr wieder geschafft haben, so viele Veranstaltungen auf die Beine zu stellen. Auch die Zusammenarbeit mit dem Münchner Kreisverwaltungsreferat verlief wie an Ostern 2024 sehr kooperativ und reibungslos. Dass das nicht immer so ist, zeigt leider das Verhalten des Ordnungsamts Nürnberg, welches uns die Durchführung der Veranstaltungsreihe 'Nürnberg will Tanzen' an Gründonnerstag 2024 mit 14 Clubs nicht genehmigt hat", so Assunta Tammelleo (63), Kulturbühnenbetreiberin und Vorsitzende des bfg München, in einer Pressemitteilung.

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Wo in München gefeiert werden kann

In folgenden Locations finden an den "stillen Tagen"  vor Ostern Veranstaltungen statt:

Gründonnerstag: 089 Bar, Americanos, Bistro No. 2, Die Bombe, Filmcasino, Gin City, Goldener Reiter, Helene, Kölsch Bar, La Nuit, Lenbachs, MilchBar, Nachtgalerie – Nachtwerk, Neuraum, Pacha, Prosecco Bar, Schlagergarten, Sugar Shack, Sweet Club, The Keg Bar und Unter Deck

Hinweis: Bei "Bayerns größter Party gegen das Tanzverbot" kommen die Feiernden mit einem Ticket für 10 Euro in alle beteiligten Clubs

Karfreitag: Filmcasino, Goldener Reiter, ImportExport, Kulturbühne Hinterhalt, Neuraum, NY. Club, Prosecco Bar, Shamrock Irish Pub, The Keg Bar und Unter Deck

Karsamstag: Bistro No. 2, Freiheitshalle, Goldener Reiter, ImportExport, Prosecco Bar und Vintage Club

Veranstaltungen nicht gegen gläubige Menschen gerichtet

Lau bfg sind "alle Menschen herzlich eingeladen, an den sog. stillen Tagen zu unseren Partys zu kommen. Und mit 'alle' meinen wir alle! Nicht nur Ungläubige sind willkommen, sondern auch Gläubige, Andersdenkende, Zweifelnde jeden Alters, jeden Geschlechts, jeder sexuellen Orientierung, jeder Herkunft. An Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag wollen wir mit viel Tanz und Musik wunderbare und friedvolle 'Heidenspaß-Partys' feiern."

"Es geht uns um ein Bürgerrecht", sagt Tamelleo. "Wir sind dagegen, dass der bayerische Staat der Bevölkerungsmehrheit eine religiöse Praxis einer einzelnen Religionsgemeinschaft aufzwingt", sagt sie. Es ist ihr aber auch wichtig zu betonen, dass diese Veranstaltungen nicht gegen gläubige Menschen gerichtet seien: "Wer an diesem Tag nicht feiern möchte: unbenommen", sagt sie. Es könne aber nicht sein, dass andere Menschen, die diesen Glauben nicht teilen, dazu gezwungen werden. "Das lässt sich mit einem demokratischen Rechtsstaat nicht vereinbaren", so die 63-Jährige.

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  • Da Ding vor 22 Stunden / Bewertung:

    Jeder darf hier ungestört seinen Glauben ausleben. Aber warum müssen Menschen, die nicht an die christlichen Kirchen glauben, daran gehindert werden, ihr Leben zu leben?
    Behaltet eueren Glauben für euch!

  • Himbeer-Toni vor 21 Stunden / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Da Ding

    Wer nicht bereit ist sich den Gepflogenheiten eine Landes einzuordnen muss sich ein anderes Land suchen.

  • Da Ding vor 20 Stunden / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Himbeer-Toni

    Es hält sie hier keiner…

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