Trotz neuem Rauchverbot: „Da wird überall geraucht“

Die Lunte brennt: Trotz totalen Rauchverbots hat sich der blaue Dunst längst nicht ganz verzogen – vor allem in Spielhallen und in „geschlossenen Gesellschaften“ wird weiter gequalmt.
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MÜNCHEN - Die Lunte brennt: Trotz totalen Rauchverbots hat sich der blaue Dunst längst nicht ganz verzogen – vor allem in Spielhallen und in „geschlossenen Gesellschaften“ wird weiter gequalmt.

Seit knapp zwei Wochen ist Rauchen in Münchner Kneipen, Bars und Casinos tabu. An das strikte Verbot haben sich viele Wirte aber noch immer nicht gewöhnt. Von 774 kontrollierten Betrieben seit 1. August meldet das Kreisverwaltungsreferat (KVR) insgesamt 36 Verstöße. Davon sind 21 Spielhallen betroffen. Gegen die Betreiber läuft ein Bußgeldverfahren.

Vor allem in den Münchner Casinos wird, Verbot hin oder her, fröhlich gequalmt. Und das, obwohl das neue Gesetz für sie genauso gilt wie für alle anderen Einrichtungen. Doch die Spielhallenbetreibern wollen sich nicht fügen. „Bei uns stehen immer noch Aschenbecher“, sagt der Geschäftsführer vom Casino Strunz in der Dachauer Straße, Giovanni Scaruzzo. „Und wir sind keine Ausnahme. Rund um den Hauptbahnhof wird überall noch geraucht!“

Ein anderer Spielhallenchef lebt in ständiger Angst. „Wir müssen dauernd Kontrollen fürchten.“

Die Rechtslage ist völlig eindeutig, so der Leiter der KVR-Gewerbebehörde, Peter Lueg: „Beim Rauchverbot wird zwischen Gaststätten und Spielhallen kein Unterschied gemacht.“ Der Knackpunkt sei wie in den Gaststätten ein anderer: Nur in der sogenannten „echten geschlossenen Gesellschaft“ darf seit 1. August geraucht werden. Darunter fallen Geburtstage, Hochzeiten oder Firmenfeiern. Voraussetzung: Eine feste Anzahl von namentlich bekannten Teilnehmern. Das funktioniert am einfachsten über die Gästeliste. Nur wer eingeladen ist, darf in die Gaststätte oder den abgetrennten Nebenraum.

Immer mehr Lokale machen von dieser Regelung Gebrauch. Die Raucherlobby ruft sogar dazu auf, damit das Rauchverbot zu umgehen. KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle warnt: „Wir prüfen im Einzelfall den Charakter der Veranstaltung.“ Wenn Raucher sich etwa zur geschlossenen Gesellschaft im Internet verabreden, sei das nicht im Sinne des Erfinders. A. Hund

Im Casino Royale glimmt es weiter

Rudolf King verritt das Casino Royale als Anwalt. Am Dienstag wurde das Casino von zwei Männern der Bezirksinspektion kontrolliert. „Sie waren freundlich, aber ich rechne schon länger damit, dass es Ärger gibt“, sagt er der AZ. „Dabei sehe ich die Spielhallenbetreiber im Recht.“

Denn es gehe jetzt vor allem darum, dass man erst mal definiere, unter welchen Voraussetzungen eine Freizeiteinrichtung, sprich auch die Spielhalle, „nicht öffentlich zugänglich“ ist. Was King nicht hinnehmen will: Im Gesundheitsschutzgesetz heißt es dazu, öffentlicher Zugang sei „nur dann nicht gegeben, wenn die Kultur- und Freizeiteinrichtung ausschließlich von einer echten geschlossenen Gesellschaft genutzt wird.“ King will im Zweifel klagen.

„Ich kann dichtmachen“

Petra Berger von Motty’s Treff: „Früher war mein Laden eine Raucherkneipe. Jetzt bin ich ruiniert, ich habe keine Gäste mehr. Von heute Früh bis zum Nachmittag hab’ ich nur drei Weißbier ausgeschenkt. Meine Gäste müssen seit August draußen auf der Straße stehen.

Und ich muss raus zum Bedienen, bin rund um die Uhr den Abgasen ausgesetzt. Ich habe mal gezählt, hier in der Ampfingstraße fahren 30 bis 70 Autos in der Minute vorbei. Auch einen Sonnenbrand hab’ ich mir schon geholt. Die Gäste jammern auch schon. Kein Wunder, dass mir sogar Stammkunden davonlaufen. Wenn das so weitergeht, kann ich den Laden dichtmachen. Dabei muss ich noch meinen Sohn ernähren.“

Nur für geladene Gäste

In geschlossener Gesellschaft dürfen Raucher weiterhin ihrem Lieblingshobby frönen. Ist der Anlass eine Geburtstagsfeier, so wie neulich in der „Aurora Bar“ am Beethovenplatz, wo Garderobier Max nur geladene Gäste empfing, gibt es in der Regel keinen Ärger.

Kritisch wird’s aber, wenn Raucher das Verbot über die geschlossene Gesellschaft umgehen wollen, warnt KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle. Etwa wenn sich eine Raucherclique in der Stammkneipe zur geschlossenen Gesellschaft trifft, obwohl dafür kein Anlass besteht. Auch wenn sich Leute aus dem Raucherverein übers Internet im Lokal verabreden, beäugt das KVR das kritisch.

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