Trotz gültigen Deutschlandtickets: AZ-Leser darf nicht mit Flughafen-Bus fahren

München - Seit 1. Mai ist das Deutschlandticket gültig, für 49 Euro im Monat können etliche Verkehrsmittel im ganzen Land genutzt werden. Unter anderem mit dabei: der Lufthansa-Expressbus vom und zum Münchner Flughafen.
Dass das Deutschlandticket auch in den Flughafen-Bussen akzeptiert wird, ist sogar auf der Homepage zu lesen. Über einen Link ist bei Bedarf auch direkt der Kauf möglich.

Trotz Deutschlandticket kein Zutritt zum Bus
Gekauft hatte es sich AZ-Leser Hans Reinhard (Name geändert) bereits am 6. April im Kundencenter der Deutschen Bahn (DB) am Münchner Hauptbahnhof.
Am 3. Mai, als das Ticket also schon gültig war, wollte er von der Arnulfstraße aus in Richtung Flughafen fahren. Um kurz vor 11 Uhr zeigte er dem Fahrer sein Ticket, eine Chipkarte der Bahn und des MVV, die normalerweise auch Abonnenten der IsarCard erhalten.

Doch dem 59-Jährigen wird die Fahrt verwehrt, der Busfahrer lässt ihn nicht einsteigen. "Er meinte, das Deutschlandticket sei hier im Bus nicht gültig und ich solle doch stattdessen die S-Bahn nehmen", erklärte Reinhard, als ihn die AZ einige Tage später zum Gespräch trifft.
"Er hat mein Ticket einfach nicht akzeptiert." Perplex bleibt Reinhard zurück, als der Bus abfährt.
Missverständnis? Das steckt hinter der verweigerten Busfahrt
Warum durfte der 59-Jährige nicht mitfahren? Ist das Deutschlandticket etwa doch nicht im Expressbus gültig? Die AZ hat bei der Autobus Oberbayern GmbH, die mit der Lufthansa kooperiert, nachgefragt.
Das Wichtigste zuerst: Wer ein 49-Euro-Ticket besitzt, egal in welcher Form, kann mit dem Lufthansa-Bus vom und zum Flughafen fahren. Das bestätigte ein Sprecher auf AZ-Nachfrage, dem der Fall vom 3. Mai auch bekannt ist.

Das Unternehmen sehe sich mit Einführung des Tickets mit einer Vielzahl unterschiedlicher Ticketarten und -herausgeber konfrontiert, wie der Sprecher weiter erklärt. "Wir haben unsere Fahrerinnen und Fahrer vor Start des Deutschlandtickets unter anderem auch über diesen Umstand informiert mit dem Ziel, die verschiedenen Ticketarten und Besonderheiten möglichst umfassend abzubilden."
Dementsprechend sollen die Mitarbeiter auch angewiesen worden sein, vor allem in den ersten Tagen besonders kulant zu sein.
Busfahrer erkannte Ticket nicht
Das Problem im Fall von AZ-Leser Reinhard: "Das Ticket war unserem Fahrer in dieser Form schlichtweg nicht als potentielles Deutschlandticket bekannt", wie der Sprecher des Busunternehmens erklärte.
Auf der Chipkarte gibt es im Gegensatz zu anderen Fahrkarten keinen eindeutigen Hinweis auf das Deutschlandticket – wohl aus diesem Grund wurde dem 59-Jährigen die Fahrt mit dem Bus verwehrt.
Busunternehmen: Hätten uns "mehr Fingerspitzengefühl" gewünscht
Die Gültigkeit von Fahrkarten kann in den Flughafen-Expressbussen bislang noch nicht elektronisch überprüft werden, die Validierung erfolgt mittels Sichtkontrolle. "Wir arbeiten mit Hochdruck an einem Update unserer Hardware, um in Kürze auch die Kontrolle von D-Ticket-Chipkarten und -QR-Codes per Scan durchführen zu können", so der Sprecher.
Und weiter: "Aufgrund der noch fehlenden technischen Kontrollmöglichkeit konnte auch nicht überprüft werden, ob es sich dabei tatsächlich um ein Deutschlandticket handelt. Deshalb wurde die Fahrkarte fälschlicherweise nicht akzeptiert."
Fahrgast erwägt Anzeige gegen Busunternehmen
Soviel sei gesagt: Bei der Chipkarte handelt es sich tatsächlich um ein Deutschlandticket, das belegen auch Rechnungen von Reinhard, die der AZ vorliegen.
Die Autobus Oberbayern GmbH bedauert den "unschönen Vorfall", vom Busfahrer hätte sich das Unternehmen in der Situation "mehr Fingerspitzengefühl" gewünscht. "Wir können den Ärger des Fahrgastes gut nachvollziehen und haben ihn für die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung gebeten." Man sei davon überzeugt, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen werde.
Für Reinhard ein schwacher Trost. Auch einige Tage später, als ihn die AZ trifft, ist ihm der Ärger über die verweigerte Mitfahrt noch anzumerken. Der 59-Jährige sei sich laut eigener Aussage noch unschlüssig, ob er gegen das Unternehmen rechtliche Schritte einleiten wird, "vielleicht erstatte ich Anzeige wegen Nötigung", erklärte er.
