Trotz Funkloch: Münchner muss drei Jahre Rechnung nachzahlen

Weil sein iPhone aus den USA hier nicht geht, will ein Mann seit 2013 seine Rechnung nicht zahlen. Ein Gericht gab dem Mobilfunkabieter recht.
von  Sophie Anfang
Ein iPhone aus den USA muss nicht zwangsläufig auch in Deutschland funktionieren. Laut Ansicht des Gerichts kann aber da der Mobilfunkanbieter nichts dafür.
Ein iPhone aus den USA muss nicht zwangsläufig auch in Deutschland funktionieren. Laut Ansicht des Gerichts kann aber da der Mobilfunkanbieter nichts dafür. © dpa

Weil sein iPhone aus den USA hier nicht geht, will ein Mann seit 2013 seine Rechnung nicht zahlen. Ein Gericht gab dem Mobilfunkabieter recht.

München – Technik ist universell, möchte man meinen – falsch. Ein Münchner kaufte sich auf einer USA-Reise im November 2012 das damals neue iPhone 5. Zurück in Deutschland konnte er das Gerät aber nicht benutzen – weil die SIM-Karte seines Mobilfunkanbieters nicht funktionierte.

Der Münchner bezahlte dann ab März 2013 seine Handyrechnungen nicht mehr. Er war der Meinung, dass sein Anbieter dazu verpflichtet sei, seine technischen Konfigurationen so anzupassen, dass das amerikanische iPhone auch hierzulande nutzbar ist.

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Der Mobilfunkanbieter sah das anders und klagte vor dem Amtsgericht: 872,69 Euro ausstehende Gebühren sollte der Münchner nachzahlen.

Das Gericht gab dem Anbieter recht. „Eine allgemeine Verkehrserwartung, dass auch im Ausland erworbene Handys in Deutschland funktionieren müssen, kann nicht angenommen werden“, sagte die Richterin. Der Münchner muss die fast 900 Euro jetzt nachzahlen.

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