Trauer um den erschossenen Staatsanwalt
München – Mit einer bewegenden Trauerfeier haben Justiz, Familie, Freunde und Kollegen am Montag von dem im Dachauer Amtsgericht erschossenen Staatsanwalt Abschied genommen. Der Anschlag auf den 31-Jährigen habe der gesamten Justiz gegolten, sagte Justizministerin Beate Merk (CSU) in der voll besetzten Jesuitenkirche St. Michael in München. „Während er für den Rechtsstaat im Einsatz war, haben wir ihn verloren – verloren durch den Hass eines Einzelnen, der nicht ihm persönlich galt, sondern eben jenem Rechtsstaat“, sagte die Ministerin. Der junge Staatsanwalt sei ein „außergewöhnlicher Mensch“ gewesen und ein „exzellenter Jurist, voller Engagement für seinen Beruf“.
An der Feier nahmen neben der Familie des Opfers zahlreiche Vertreter aus Politik, Justiz und Polizei teil, darunter der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Karl Huber, Generalstaatsanwalt Christoph Strötz, der Leitende Oberstaatsanwalt Eduard Mayer und viele Kollegen aus München und Dachau. Sein Doktorvater von der Universität München, Prof. Horst Eidenmüller, sagte, der junge Jurist sei ein Vorbild gewesen, seine Doktorarbeit ein Juwel. „Das Zeug zum Bundesrichter in Karlsruhe hätte er zweifellos gehabt“, sagte Eidenmüller. „Er wird uns arg fehlen.“
„Hilflos macht uns auch, dass dieser Tod im Letzten nicht nachvollziehbar, nicht verstehbar ist“, sagte Domdekan Prälat Lorenz Wolf. „Das, was geschehen ist, übersteigt unser Begreifen.“ Der evangelische Kirchenrat Dieter Breit sagte, die Lücke, die der junge Staatsanwalt hinterlasse, bleibe unausgefüllt. „Es gibt nichts , was uns den Verlust eines lieben Menschen ersetzen kann – und man soll es auch gar nicht versuchen.“
Der erst 31 Jahre alte Münchner Staatsanwalt war am 11. Januar bei einer Gerichtsverhandlung in Dachau erschossen worden. Gegen den mutmaßlichen Schützen wird wegen Mordes und versuchten Mordes ermittelt. Der 54-Jährige war wegen nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er soll bei der Urteilsbegründung eine Pistole gezogen und auf den Richter und den Staatsanwalt geschossen haben.