Tram-Streit in München: Freistaat und MVG einigen sich

Vor dem Verwaltungsgericht München geht es um bürokratische Finessen bei der Zulassung der Avenio-Trams bei der MVG.
München – In einem Rechtsstreit bei der Zulassung von Trambahnen haben sich der Freistaat und die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) geeinigt.
So müssen Anträge nicht zwingend per Hand unterschrieben werden, stattdessen darf die MVG ein sogenanntes elektronisches Datenmanagementfreigabesystem benutzen. Die Technische Aufsichtsbehörde der Regierung von Oberbayern hatte acht Trambahnen des Typs Avenio zwar zugelassen, aber den Umgang mit Dokumenten bei der MVG beanstandet. Am Dinstag trafen sich beide Seiten vor dem Verwaltungsgericht.
Grundsätzlich ging es um zwei Fragen: Wie muss die MVG mit den Antragsdokumenten umgehen? Und muss jede Änderung einzeln genehmigt werden? Im Kern ging es dann um Detailfragen. Ein Beispiel: Da laut Regierung einige Betriebsunterlagen "unsauber" eingereicht wurden, verlangte sie, dass diese händisch unterschrieben werden. Das wiederum ärgerte die MVG: "Das ist nicht von allen Zulieferern möglich, da sollte auch die Dokumentenfreigabe des Managementsystems gelten." Dem Wunsch gab die Regierung nun nach. Die zweiten Frage müsse möglicherweise in einem Aufsichtsratsverfahren geklärt werden, sagte der Richter.