Touristin während des Gebets beklaut: Sechs Monate Knast
München - Der liebe Gott mag so manche Tat verzeihen, vor der schnöden laizistischen, iridischen Bestrafung schützt das freilich nicht. Das Amtsgericht München hat einen 42-jährigen Maler wegen Diebstahls für sechs Monate ins Gefängnis geschickt. Der Mann hatte im Mai einer 68-Jährigen in St. Bonifaz den Geldbeutel geklaut - während des Gebets.
Touristin beim Beten beklaut
Das Opfer, eine gebürtige Österreicherin, hatte direkt nach dem halb-zwölf-Uhr-Gottesdienst die Marienkapelle besucht, um dort zu beten. Vor dem Bildnis der Gottesmutter Maria hatte sie eine Kerze entzündet. Die 50 Cent für die Kerze steckte sie in den Schlitz des Opferstocks und ihren Geldbeutel anschließend wieder in ihre Umhängetasche. Ins Gebet vertieft kniete sie nun in der Kapelle.
Der 42-Jährige hatte all das beobachtet. Er schlich sich von hinten an die Betende heran und schnappte sich aus der Tasche den Geldbeutel. Beute: 120 Euro. Doch er wurde beobachtet. "Eine Krankenpflegerin und ein junger Mann hatten den Diebstahl bemerkt und den Täter mit dem Fahrrad verfolgt", schildert Gerichtssprecher Klaus-Peter Jüngst. Die Frau informierte die Polizei, die den Dieb alsbald festnehmen konnte. Seitdem saß er in Untersuchungshaft.
Dieb räumt Tat ein - Gefängnisstrafe
Vor Gericht räumte der Rumäne die Tat ein – und entschuldigte sich: "Ich bitte Sie mit Herzen um Verzeihung. Ich möchte so schnell wie möglich nach Hause zu den Kindern. Ich bin einverstanden, ein lebenslängliches Einreiseverbot zu bekommen. Ich bin einverstanden, die Gerichtskosten zu tragen. Es tut mir sehr leid. Ich bedanke mich von Herzen."
Sein Geständnis und die U-Haft wertete der Richter strafmildernd. Zu Lasten des Angeklagten wurde allerdings gewertet, dass der 42-Jährige bereits wegen Diebstahls mehrfach vorberstraft war. Und auch die kriminelle Energie und Professionalität, mit der der Mann zu Werke ging. Gerichtssprecher Jüngst: "Der Diebstahl geschah mitten während eines Gottedienstes, in einem schutzlosen Moment in einer Kirche". Ermittler fanden später bei ihm auch Werkzeug zum Leeren von Opferstöcken. Die Strafe konnte deswegen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.
Das Urteil vom 26. September ist bereits rechtskräftig.
- Themen:
- Amtsgericht München
- Polizei