Tourengeher siegen vor Gericht

Im Garmischer Skigebiet dürfen Tourengeher vier Skipisten nicht zum Aufstieg nutzen: Präparierte Pisten betreten verboten, heißt es dort. Doch das Verbot wird wohl jetzt gekippt.
John Schneider |
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Vier Abfahrten im Garmischer Skigebiet wurden für den Aufstieg der Tourengeher gesperrt. Dageben haben sie geklagt.
Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn AG Vier Abfahrten im Garmischer Skigebiet wurden für den Aufstieg der Tourengeher gesperrt. Dageben haben sie geklagt.

Im Garmischer Skigebiet dürfen Tourengeher vier Skipisten nicht zum Aufstieg nutzen: Präparierte Pisten betreten verboten, heißt es dort. Doch das Verbot wird wohl jetzt gekippt.

München - Am Ende der Verhandlung durfte Anton Ernst strahlen. Der 32-jährige Förster aus Ohlstadt steht dicht vor einem großen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht. Die Richter deuteten gestern an, dass sie der Klage des passionierten Tourengehers gegen den Freistaat entsprechen werden. Der Grund: Auch Skitourengeher haben das Recht auf freies Betreten der freien Natur. Dazu zählt das Gericht auch präparierte Skipisten. Das endgültige Urteil wird den Prozessbeteiligten am Freitag zugestellt.

Ein wichtiger Sieg, der sich da für die Tourengeher anbahnt. Sie hatten geklagt, weil ihnen der Aufstieg über vier Pisten im Garmischer Skigebiet verboten wurde. Vom Landratsamt und dem Betreiber der Skilifte, der Bayerischen Zugspitzbahn.

Deren Vertreter reagierten nicht ganz so euphorisch auf den Prozessverlauf. Wer wollte es ihnen verdenken, fürchten sie doch „einen Dammbruch“ und tausende von Skitourengehern, die am Rande der Pisten aufsteigen, damit den alpinen Abfahrern den Spaß und der Zugspitzbahn den Ertrag verhageln würde. Sie berufen sich dabei auch auf §33 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (siehe Kasten). Das sei laut Gericht aber nicht in Ordnung, da mit „Ertrag“ in dem Artikel wohl eher forstwirtschaftliche Aspekte gemeint gewesen seien.

Auf eine entsprechende Gesetzesänderung will die Zugspitzbahn nicht warten. Sie fürchtet Schadenersatzklagen, falls es zu Unfällen auf den Pisten kommt. Sie bestreiten zudem, dass präparierte und beschneite Pisten zur „freien Natur“ zu zählen sind.

Tatsächlich gibt es auch in anderen Skigebieten wie Brauneck solche Verbote für Tourengeher. Der Garmischer Fall könnte also bayernweit Signalwirkung haben. Fast schon kleinlaut forderte einer der Zugspitzbahn-Anwälte deshalb das Verwaltungsgericht auf, zumindest die Berufung zuzulassen.
Trotz des Teilerfolgs: die Tourengeher noch nicht durch. Auch die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen hat im Dezember den Aufstieg auf vier Abfahrten per Anordnung verboten und Bußgelder bis zu 1000 Euro angedroht. Der Hauptausschuss fürchtet „um Leib und Leben“ der abfahrenden Ski- und Snowboardfahrer.

Ein Argument, dass die Tourengeher nicht gelten lassen wollen. Unfälle mit Tourengehern habe es noch nicht gegeben. Wohl aber solche zwischen Ski- und Snowboard-Abfahrern. Sie haben gegen die Gemeinde-Anordnung Klage erhoben. Der Streit um die Pistennutzung rund um die Zugspitze geht also in jedem Fall weiter.

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