Totschlag-Prozess in München: Messer in den Hals, weil er pöbelte?

Totschlag-Prozess in München: Der Angeklagte (45) will sich aber mit dem Stich nur gewehrt haben.
John Schneider |
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Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführt.
Petra Schramek Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführt.

München - Dass er mit seinem Schweizer Taschenmesser zugestochen und seinen Kontrahenten schwer verletzt hat, gibt Peter G. (45, Namen geändert) am ersten Prozesstag gleich unumwunden zu. Doch seine Darstellung des Hergangs der Messerattacke steht in krassem Widerspruch zu der Tatversion, die die Ermittler recherchiert haben.

Nur über Tatort und Tatzeit ist man sich einigermaßen einig. Am 14. September des vergangenen Jahres kurz vor 23 Uhr stach der Angeklagte an einer Bushaltestelle in Karlsfeld zu. Doch während Peter G. darauf pocht, dass er angegriffen wurde und in Notwehr zugestochen hat, geht die Staatsanwaltschaft von versuchtem Totschlag aus.

Angeklagter fühlte sich von Opfer provoziert

Der 45-jährige erklärt, dass er sich vom späteren Opfer schon seit längerem gestört gefühlt habe. Paul T. ein Bekannter, den er des Öfteren in Karlsfeld traf, habe ihn mit seiner "penetranten Neugier" genervt.

Auch an dem Tatabend habe ihn das Opfer in dem Karlsfelder Café provoziert, habe sich sogar mit ihm schlagen wollen. "Ich habe ihm gesagt, er soll mich in Frieden lassen." Tat dieser aber nicht. Als die beiden das Café verließen, habe ihn Paul T. angegriffen, geschubst und zu Boden gebracht. Dann sei der Angreifer ohne sein Zutun gestürzt.

An einer Bushaltestelle in der Nähe sei der andere aber dann erneut auf ihn losgegangen, habe gegen seinen Kehlkopf gedrückt. In diesem Moment habe er dann zum Taschenmesser gegriffen und dem anderen in den Hals gestochen. Der ließ sofort von ihm ab und fasste sich an den Hals.

Ermittler gehen von Tötungsabsicht aus

In der Anklage hört sich das ganz anders an. Die Ermittler gehen davon aus, dass das Opfer nach Hause gehen wollte, aber von dem Angeklagten verfolgt und beleidigt wurde. Paul T. habe diesen daraufhin aufgefordert, mit den Beleidigungen aufzuhören.

Stattdessen habe Peter G. das Opfer geschubst, das daraufhin zu Boden ging. Die Folge: Prellungen im Gesicht, Platzwunde unter dem rechten Auge und eine verletzte Nase. Dann habe der Angeklagte laut Anklage in Tötungsabsicht zugestochen. Die Klinge verfehlte die Halsschlagader nur knapp. Ein Bus hielt in diesem Moment und Fahrgäste kamen dem Opfer zu Hilfe. Er überlebte.

Das Gericht hat nun Zeit, sich selbst ein Bild zu machen. Am 19. Juli soll das Urteil gesprochen werden.

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