Totschlag bei Notwehr: BGH findet Strafe zu hart

Am U-Bahnhof Garching sticht Sven G. (31) in Notwehr auf einen 18-Jährigen ein und bekommt dafür drei Jahre und neun Monate Haft. Zu hart, findet der Bundesgerichtshof - und kippt das Urteil.
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Höflich, aber diebisch: Ein Mann steht wegen Bankraub in München vor Gericht.
dpa Höflich, aber diebisch: Ein Mann steht wegen Bankraub in München vor Gericht.

MÜNCHEN - Am U-Bahnhof Garching sticht Sven G. (31) in Notwehr auf einen 18-Jährigen ein und bekommt dafür drei Jahre und neun Monate Haft. Zu hart, findet der Bundesgerichtshof - und kippt das Urteil.

Drei Jahre und neun Monate lautete das Urteil des Münchner Schwurgerichts gegen den Informatikstudenten Sven G. (31). Er war im Januar von der Kammer des Landgerichts wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) kippte die Entscheidung über die Strafhöhe. Ab Dienstag wird der Fall vor der 2. Strafkammer neu aufgerollt.

Das war geschehen: Am Abend des 14. März 2008 kam Sven G. mit Spezln von der Geburtstags-Party seines Bruders. An der U-Bahnstation Garching trafen sie auf pöbelnde Jugendliche, die auch Sven G. und seine Freunde angriffen. Das spätere Opfer Mergen S. (18) war dabei auf Sven G. losgegangen. Der Angeklagte: „Er schubste mich zu Boden. Als ich aufstand, ging er wieder auf mich los.“ In Panik habe er sein kleines Fischermesser mit einer vier Zentimeter langen Klinge gezogen. Dann stach er blindlings zu. Dabei traf er Mergen S. am Hals.

Die Stiche hatten den Kehlkopf getroffen

Während Sven G. flüchtete, versuchten Helfer das Leben seines Opfers zu retten. Die Stiche hatten unter anderem den Kehlkopf getroffen. Luft drang in den Brustkorb ein, Mergen S. musste intubiert werden. Eine Notoperation rettete sein Leben.

Der BGH hatte zwar ebenfalls erklärt, dass der Student sein Notwehrrecht mit dem Messerstich in den Hals überschritten habe, der Schuldspruch also rechtens sei. Die Bundesrichter fanden aber, dass die strafmildernden Umstände zu wenig berücksichtigt wurden. Sven G. hatte sich entschuldigt und dem Opfer 12 500 Euro als Wiedergutmachung gezahlt. Sven G.: „Ich habe einem Menschen fast das Leben genommen. Das bedaure ich sehr.“

Ihm wird außerdem der Besitz einer verbotenen Waffe vorgeworfen. Am Tag nach der blutigen Auseinandersetzung am U-Bahnhof war bei der Durchsuchung seines Zimmers ein Butterfly-Messer gefunden worden.

Der neue Prozess ist auf zwei Tage terminiert worden. Ein Urteil soll am 3. November verkündet werden.

jot

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